Lendringsen. Se haben Angst um ihre Kinder, ihre Ruhe und den Wert ihrer Häuser: Anlieger der Joseph-Winckler-Straße wollen keine Sporthalle.
Mit einem Bürgerantrag wollen Anlieger der Joseph-Winckler-Straße in Lendringsen einen Sporthallen-Neubau vor ihrer Haustür verhindern: Die Stadt soll die laufenden Prüfungen dafür nicht weiter fortführen, fordern sie. Die Anlieger haben Sorge um ihre Kinder: Sie fürchten, dass ihre Straße zu einer Durchgangsstrecke und zur Parkfläche wird. Eine Turnhalle, sagen sie, würde überdies den Wert ihrer Häuser mindern.
Damals „Junges Wohnen“
Vor rund zehn Jahren hatten die Unterzeichner ihre Grundstücke von der Stadt Menden gekauft, die damals als Siedlung für „Junges Wohnen“ beworben wurden. Aus der Presse erfuhren sie nun, dass die Stadt Menden für einen möglichen Sporthallenneubau in Lendringsen auch die direkt an ihre Siedlung angrenzenden Ackerflächen in Betracht ziehe. Dagegen richtet sich der Bürgerantrag.
Zahl der Kinder steigt
Zur Begründung geben die Eigentümer an, dass der Bebauungsplan eine einheitliche Gestaltung zu Wohnzwecken vorsehe. Und weil damals tatsächlich viele junge Familien eingezogen seien, spielten heute viele auch kleinere Kinder in der Siedlung. Die gegenüber liegende Straßenseite soll überdies von der Gewoge mit weiteren fünf Doppelhaushälften bebaut werden (die WP berichtete). Die Zahl der Kinder werde folglich noch steigen.
Durchfahrtstrecke?
Schon heute werde die Siedlung bei Spielen auf dem nahen Sportplatz verstärkt durchfahren. Das würde sich nach dem Bau einer Sporthalle verschlimmern – bis hin zu einer Gefährdung der Kinder. Dafür seien die Lage der Halle und die Straßenführung „geradezu prädestiniert“: Neuwerkstraße und Josef-Winckler-Straße könnten wie ein großer Kreisverkehr genutzt werden, das zeige sich schon heute.
Häuser weniger wert
Und: Wenn statt einer Wohnbebauung mit etwa 60 Häusern – auch auf dem noch zur Verfügung stehenden Feld – statt des kleinen, neu wachsenden Wohngebietes mit ansprechender Optik jetzt eine neue Sporthalle mit den erforderlichen Stellplätzen entstehe, dann werde dies die Werte der umliegenden Wohngrundstücke mindern. Dies gelte auch mit Blick auf eine zu erwartende Lärmbelästigung.