Märkischer Kreis. Bezieher von Sozialleistungen sollen auch künftig mobil bleiben. Das sogenannte Mobilticket für Hartz-IV-Empfänger soll nicht abgeschafft werden.
Das Mobilticket der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) soll bestehen bleiben. Das geht aus einer Vorlage des Kreisausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr hervor. Die Linke hatte im Kreisausschuss zuletzt den Vorschlag gemacht, den Stadttarif gänzlich aus dem Angebot der MVG zu streichen.
Satte Preissteigerung im Märkischen Kreis möglich
Die MVG bietet mit dem sogenannten Mobilticket die Chance, dass auch Bezieher von Sozialleistungen mobil bleiben. Aktuell können Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Sozialgeld oder etwa Asylbewerber das Ticket auf Kreis- oder Stadtebene nutzen – bei Vorlage einer Kundenkarte aus dem Jobcenter oder Sozialamt. Im Stadttarif kostet das Mobilticket 30, im Kreistarif 40 Euro.
Doch das, so sieht es die Vorlage aus der Kreisverwaltung vor, könnte zu deutlich negativer Resonanz vonseiten der Fahrgäste führen. „Die Einführung des Mobiltickets in Ausprägung einer Stadt- und einer Kreisvariante wurde gewählt, um [...] dem Bürger ein im Sinne der Daseinsvorsorge zielorientiertes und kostensensibles Angebot zu machen“, heißt es.
Preise für beide Varianten erst im August angehoben
Das Sozial- oder auch Mobilticket gibt es in der Preisstufe 1M für Städte und Gemeinden (30 Euro). Und in der Preisstufe 3M für den gesamten Märkischen Kreis (40 Euro).
Die Kosten für beide Varianten sind erst zum 1. August 2019 um jeweils 5 Euro angehoben worden. Eine weitere Anhebung – zumindest für Bezieher des Stadttarifs – könnte zu negativer Resonanz führen, befürchtet die MVG.
Mobilticket-Nutzer können ein Anschlussticket im Westfalentarif für 6 Euro kaufen.
Vorstellbar wäre – bei Wegfall des Stadttarifs –, dass ein nur noch kreisweites Modell künftig 35 Euro kostet. Doch das könnte laut Ansicht der Kreisverwaltung zu deutlichem Missmut bei den Nutzern der Stadtvariante führen. Mit der weiteren Preissteigerung würden die Kosten seit Markteinführung somit um 40 Prozent steigen. „Eine negative Wirkung in der Summe der kassentechnischen Einnahmen der MVG kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem erwartet die MVG umfangreiche Beschwerden seitens der Nutzer der Stadtvariante“, so die Ausführungen.
Finanzielle Nachteile für die MVG befürchtet
Aktuell teilt sich die Gesamtnachfrage zu jeweils 50 Prozent auf beide Tarife auf. „Aus Sicht der Einnahmenaufteilungseffekte ist der Entfall der Stadtvariante für die MVG risikobehaftet“, so das Fazit. Zudem sei es möglich, dass der MVG aufgrund von begrenzten Fördermitteln für das Mobilticket finanzielle Nachteile entstehen könnten. Einsparpotenzial bei den Vertriebskosten ließen sich ebensowenig nutzen, da das Abrechnungssystem mit beiden Varianten bereits etabliert sei.
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