Rödinghausen. Darf man das Außengelände von Gut Rödinghausen einfach so betreten? Schilder weisen auf Verbote hin. Aber gibt’s die bissigen Hunde wirklich?
Besucher dürfen das Gelände von Gut Rödinghausen ab sofort jederzeit betreten. Auch der Garten hinter dem Gut soll jederzeit öffentlich begehbar sein. Der freie Zutritt gilt aber nicht für alle Bereiche.
Ein Schild warnt noch vor bissigen Hunden und weist auf „Zutritt verboten“ hin. Das habe sich aber längst überholt, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage. Die Schilder am Torbogen auf der Lendringser Seite seien schlichtweg vergessen worden. Sie wurden am Dienstag abgeschraubt.
Keine bissigen Hunde im Einsatz
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Die Warnungen hängen dort noch vom früheren Pächter des Wohnhauses, der zwei große Schäferhunde auf der Fläche freilaufen ließ. Die Stadt setzt keine Hunde ein, sondern wirbt sogar um Besucher auf dem Gelände, das eine durchaus idyllische Grünfläche zu bieten hat. „Man darf das Gelände vor dem Gutshaus und den Garten ausdrücklich betreten“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Mit Bauarbeiten sei im Außenbereich aktuell nicht zu rechnen, sagt Ehrlich. Der Großteil der Arbeiten, die noch bis mindestens Ende August dauern sollen, findet jetzt im Inneren statt.
Was nicht jederzeit öffentlich zugänglich ist: Die Bereiche der Großtagespflege und des Reiterhofes sind von Privatleuten gemietet und gepachtet.
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