Menden. Der 17-Jährige, der Pfingsten Opfer eines Messerangriffs in Menden wurde, ist um Haaresbreite einem Stich in die Halsschlagader entgangen.

Die Messerattacke von Pfingsten hätte wohl tödlich enden können. Wie nah das Opfer am Tod vorbeigeschrammt ist, zeigt die aktuelle Auskunft der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Danach hat der mutmaßliche Täter dreimal auf sein Opfer eingestochen, einmal verfehlte er nur knapp die Halsschlagader.

Missverständnis als Ursache

In der Nacht zu Pfingstmontag soll der 19-Jährige auf der Unteren Promenade einen zwei Jahre jüngeren Mann mit einem Messer angegriffen haben. Ursache sei ein Missverständnis gewesen. Als dem 19-Jährigen eine Gruppe anderer Menschen begegnete und sein Begleiter einen aus der Gruppe begrüßte, verstand der junge Mann dieses völlig falsch und wähnte sich in dem Glauben, er müsse seinen Kumpel verteidigen.

Rascher Tod, wenn ärztliche Hilfe erst spät kommt

Der mutmaßliche Täter hat die Halsschlagader seines Opfers nur knapp verfehlt, wie der Arnsberger Staatsanwalt Thomas Schmelzer erklärt. Die Halsschlagader teilt sich in die Arteria carotis externa (äußere Halsschlagader zur Versorgung des Kopfes und der oberen Halsorgane) und die Arteria carotis interna (innere Halsschlagader für die Blutversorgung des Gehirns und des Auges) (Wikipedia).

Schnitte in die „Halsgefäße“ sind „unmittelbar lebensgefährlich und führen bei verspäteter ärztlicher Hilfe rasch zum Tod“, erklärt zum Beispiel der Kölner Sachverständige für kriminaltechnische Sicherung, Dr. Mark Benecke, auf seiner Homepage.

Alkoholisiert in der Tatnacht

Wie der Arnsberger Staatsanwalt Thomas Schmelzer auf Nachfrage der Westfalenpost erklärt, sei der 19-Jährige in der Tatnacht alkoholisiert gewesen. Ob er auch Drogen genommen habe, stehe noch nicht fest: „Die Drogenanalyse liegt zurzeit noch nicht vor“, berichtet Thomas Schmelzer. Ebenfalls ist noch unklar, ob für das Opfer Lebensgefahr bestanden habe.

Verhandlungstermin steht nicht fest

Der mutmaßliche Täter habe dreimal auf sein Opfer eingestochen – einmal „kurz an der Halsschlagader vorbei“ und zweimal in den Körper. Hier wartet die Staatsanwaltschaft derzeit noch auf das ausstehende rechtsmedizinische Gutachten. Während der Attacke an der Unteren Promenade hatte der 19-Jährige gerufen: „Ich stech‘ dich ab, ich mach‘ dich platt.“

Schnell wieder aus dem Krankenhaus

Die Verletzungen des 17-Jährigen gingen ungeachtet des Risikos glimpflich aus, er konnte sogar noch in derselben Nacht das Mendener St.-Vincenz-Krankenhaus verlassen, in dem er versorgt worden war.

Unmittelbar nach der Tat war der Mann von der Polizei festgenommen worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Er steht unter dem Verdacht des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Gutachten zur Schuldfähigkeit?

Zur Frage, ob der 19-Jährige möglicherweise schuldunfähig sein könnte, vermag Staatsanwalt Thomas Schmelzer derzeit nichts Abschließendes zu sagen: „Es ist noch offen, ob wir ein Gutachten zur Schuldfähigkeit einholen.“ Fest stehe aber, dass der junge Mann ein „treuer Kunde“ bei Gericht sei, wie Thomas Schmelzer anmerkt.

Die Ermittlungen laufen weiter. Wann es zu einer Verhandlung kommen könnte und ob der 19-Jährige bis dahin in Untersuchungshaft bleiben muss, steht noch nicht fest.