Menden. CDU und FDP im Land wollen die Anteile der Anlieger bei Modernisierungen nicht abschaffen, aber stark absenken. Ein Blick auf Mendener Prozente.

Diese Nachricht aus Düsseldorf dürfte in vielen Mendener Haushalten die Taschenrechner qualmen lassen: Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben zwar den vielfach geforderten Abschied von den Anliegerbeiträgen für Straßenerneuerungen abgelehnt. Das Land soll sich künftig aber in erheblichem Maße beteiligen, rückwirkend zum 1.1. 2018 – und wenn die jeweilige Stadt dies beantragt.

Nur noch halbe Kosten

Grundsätzlich sollen dann die jeweiligen Höchstsätze der Anlieger in einer Stadt gegenüber heute halbiert werden – und gedeckelt. Was das im Einzelfall ausmacht, hängt somit zuallererst an den tatsächlichen Kosten sowie den jeweiligen Anteilen von Bürgern und Stadt, die sich die Kosten bisher teilen. Weil diese Prozente von Stadt zu Stadt verschieden sind, lohnt der Blick in die Mendener Beitragssatzung.

Die ist aufgeteilt nach Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstraßen. Der Bürgeranteil ist bei Anliegerstraßen am höchsten, weil die Anlieger deren Hauptnutzer sind.

Bei Anliegerstraßen in Menden liegt der Bürgeranteil heute bei 65 Prozent für die Fahrbahn, 70 Prozent für Beleuchtung und Entwässerung sowie 75 Prozent für Parkstreifen und Gehweg. Für Anliegerstraßen dürfte die Stadt künftig nur noch 40 Prozent der Kosten von den Grundstückseigentümern verlangen. Und zwar ohne die bisherige Unterscheidung nach Gehweg oder Fahrstreifen. Es gelten 40 Prozent vom Ganzen, aufgeteilt auf die Anlieger.

Bei Haupterschließungsstraßen, die mehr Fremdverkehr aufnehmen, kostet den Bürger die Erneuerung der Fahrbahn bisher 45 Prozent der Gesamtkosten, die Beleuchtung und Entwässerung 55 und Parkstreifen und Gehweg 65 Prozent. Hier darf die Stadt künftig nur noch insgesamt 30 Prozent als Kostenanteil erheben.

Bei Hauptverkehrsstraßen werden die Anlieger nur mit 25 Prozent beteiligt. Beleuchtung und Entwässerung schlagen mit 45 Prozent zu Buche, Parkstreifen und Gehwege mit 65 Prozent. Künftig sollen es nur noch 10 Prozent sein, für Parkstreifen und -gehwege gelten hier dann 40 Prozent der Kosten.

Voge (CDU) lobt Vereinfachung

Wird die von den Koalitionsfraktionen beschlossene Halbierung Gesetz, würden Mendener Anlieger zwar nicht von ihren Kosten freigestellt, aber deutlich entlastet. „Auch das Verfahren wird bürgerfreundlicher und einfacher“, sagte der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Marco Voge. Das Bürgergeld, das der Stadt damit durch die Lappen geht, will das Land NRW ausgleichen. Dafür stehen laut Voge 65 Millionen Euro bereit.

Novelle galt in Menden schon

In Menden waren zuletzt alle Beschlüsse von Modernisierungsmaßnahmen unter der Maßgabe verabschiedet worden, dass sie nach dem erwarteten neuen Recht abgerechnet werden. Dies war zuletzt etwa bei den neuen Laternen für die Meierfrankenfeldstraße die Maßgabe.

Regelung für Neubauten anders

Nicht gemeint ist mit den Straßenerneuerungen, die nach dem Kommunalabgabengesetz abzurechnen sind, die erstmalige Herstellung von Straßen. Das können neu gebaute Straßen sein, aber auch Verkehrswege, die schon seit Jahrzehnten nur als Baustraßen von der Stadt in Schuss gehalten und nun „erstmalig hergestellt“ werden.