Menden. . Die Stadt Menden hat Selbstanzeige nach der Veröffentlichung der Daten von 12.000 Abiturienten erstattet. Die Namen durften nicht im Netz stehen.

Die Veröffentlichung der Daten von tausenden Mendener Abiturienten durch die Stadt war offensichtlich in weiten Teilen rechtswidrig. Die Landesdatenschutzbeauftragte weist in einer ersten Einschätzung darauf hin, dass nur Angaben von seit zehn Jahren Verstorbenen über das Archiv veröffentlicht werden dürfen. Die Stadt teilt diese Einschätzung und hat mittlerweile Selbstanzeige erstattet. Ein Bußgeld wird es aber wohl nicht geben.

„Wir haben eine Selbstanzeige verfasst“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Das sei sogar Pflicht, wenn man zu der Auffassung gelange, dass es eine Verfehlung gab. Man teile mittlerweile die Aussagen aus dem Ministerium: „Das ist auch die Einschätzung unserer Datenschutzbeauftragten.“ Ehrlich gibt unumwunden zu: „Wir waren auf dem Holzweg unterwegs.“ Das sogenannte Findbuch werde weder in digitaler noch ein analoger Form weiterveröffentlicht, kündigt Ehrlich an.

Lange Schutzfristen

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Die Behörde der Landesdatenschutzbeauftragten (LDI) beruft sich vor allem auf die im Landes-Archivgesetz vorgeschriebenen Schutzfristen. „Bei personenbezogenem Archivgut enden die Schutzfristen nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Tod der letztverstorbenen betroffenen Person, 100 Jahren nach der Geburt der letztgeborenen Person und 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder Todes- oder Geburtsjahr einer der betroffenen Personen bekannt sind“, heißt es auf Nachfrage der WP. Man müsse sich bei Findbüchern also die konkreten Umstände der Betroffenen anschauen. In dem mehr als 600-seitigenVerzeichnis finden sich die Namen von mehr als 12.000 Mendener Abiturienten seit 1912, Abifächer und viele weitere Angaben.

Johannes Ehrlich, Pressesprecher der Stadt Menden.
Johannes Ehrlich, Pressesprecher der Stadt Menden. © Corinna Schutzeichel

Fakt ist: Von den genannten Mendener Abiturienten lebt ein wesentlicher Teil noch. Zumindest diese Namen hätten demnach gar nicht veröffentlicht werden dürfen. Da die Namen von lange Verstorbenen im Zusammenhang mit denen von noch Lebenden veröffentlicht wurden, hätte der Datensatz gar nicht ins Netz gedurft. Die Untersuchung in Düsseldorf könnte sich noch hinziehen: „Eine abschließende Wertung könnten wir erst nach Einholung einer Stellungnahme der Stadt Menden abgeben“, heißt es vom Ministerium.

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Nach der Berichterstattung über den Fall in der WP hatten sich dutzende Betroffene in der Redaktion und beim Mendener Datenschutzexperten Karsten Zimmer gemeldet. Was kann man als Genannter nun tun, wenn man genau wissen will, was mit seinen Daten passiert ist: „Betroffene können sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Menden oder an die LDI NRW wenden“, heißt es aus der Pressestelle der Behörde.

Stadt droht „Beanstandung“

Mit einem Bußgeld müsse die Stadt allerdings – anders als ein Unternehmen – nicht rechnen, stellt die Datenschutzbeauftragte klar. „Eine Geldbuße kann gegen eine Stadt oder Gemeinde nicht verhängt werden.“ So steht es im Datenschutzgesetz. Im Wesentlichen komme gegen eine öffentliche Stelle wie die Stadt Menden eine Beanstandung in Betracht.

Die Datenschützer dementieren, dass es bereits in der Vergangenheit Beschwerden in der Sache gegeben hat. Diese Hinweise hatte die Redaktion Anfang der Woche aus unterschiedlichen Quellen erhalten. Ein Verstoß im Wiederholungsfall wäre besonders schwerwiegend, scheint sich aber nicht zu bestätigen. „Zumindest seit 2015 sind bei uns keine Beschwerden gegen die Stadt Menden wegen Veröffentlichungen eines Findbuches registriert“, heißt es aus Düsseldorf. Auch im Rathaus liegen keine Hinweise vor.

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