Menden/Balve. . Drei Unfälle in Menden, einer in Balve, immer an Wald- oder Feldrändern. Der ADAC sagt, was heimische Autofahrer jetzt beachten müssen.

Vier Wildunfälle, drei davon in Menden und einer in Balve, meldet die Polizeiwache bisher vom Wochenende. In allen Fällen seien jeweils Rehe vor Autos gelaufen, Menschen wurden bei den Unfällen nicht verletzt. Da sich das Wild gerade jetzt wie wild gebärdet, müssten Autofahrer entsprechend aufmerksam sein, gerade wenn es durch waldreiche Gebiete oder entlang von Feldrändern geht. So ist es kein Zufall, dass die Wochenend-Unfälle im Osterfeld, in Niederoesbern, auf der Fröndenberger- und der Langenholthausener Straße passiert sind.

Besondere Vorsicht ist an Straßen geboten, an denen Hecken verlaufen. Dort sitzen die Rehe tagsüber gern, und sie sind für Autofahrer erst später zu sehen als auf einer Freifläche. Da nicht jeder Vorfall bei der Polizei gemeldet wird, ist es auch denkbar, dass es noch mehr Kollisionen zwischen Pkw und Rehwild gegeben hat.

Frühjahr als gefährliche Zeit

Das Frühjahr ist dafür eine gefährliche Zeit. Der Stoffwechsel der Tiere ändert sich mit dem Wetterwechsel. Wärmeres Wetter führe zu mehr Bewegung und zu verstärkter Suche nach Futter. Zudem fangen Rehe Die Rehe fangen jetzt im Frühjahr an, territorial zu werden. Sie dulden in ihrem Revier keine Konkurrenz und verscheuchen sich gegenseitig. Gerade die Jungtiere sind auf der Suche nach einem Ort, wo sie für sich sind. So kommt viel Unruhe in den Bestand.

Auf Anfrage der WP hatte der ADAC kürzlich vier wichtige Fragen zu Wildunfällen beantwortet.

Wann und wo ist mit den Tieren zu rechnen?

Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und warten nicht am Fahrbahnrand, bis Sie vorbeigefahren sind. Auch, wenn das Tier Sie sieht, kann es trotzdem unmittelbar vor Ihrem Auto auf die Straße springen.

Wie verhalte ich mich, wenn ein Reh am Straßenrand auftaucht?

Wenn Sie ein Tier am Straßenrand entdecken, müssen Sie deutlich langsamer werden oder sogar ganz abbremsen. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden – dadurch bleibt es nämlich stehen. Hupen Sie zusätzlich, das verscheucht das Wild in den meisten Fällen. Auf keinen Fall ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild. Achtung: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs. Einem Tier könnten weitere folgen. Wenn der Zusammenstoß nicht zu vermeiden ist, bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut fest.

Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle?

Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab. Das gilt auch für den Fall, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. Das übernimmt in der Regel die Polizei. Sind Personen verletzt, auch noch die 112 wählen. Das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr aber nicht mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!). Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten. Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei oder der Jäger da sind. Übrigens: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden. Wer dies tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Wichtig ist, dass die Polizei den Wildunfall nicht nur ungeprüft protokolliert, sondern am Unfallort und in der näheren Umgebung sowie am betroffenen Kfz selbst eine gründliche Spurensuche durchführt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Wild nach der Kollision nur verletzt wurde und flüchten konnte. Aufgefundene Spuren sind nach Möglichkeit fotografisch zu sichern und aktenkundig zu machen. Nach der Unfallaufnahme stellt die Polizei oder der Jagdpächter die sogenannte Wildschadenbescheinigung aus. Diese ist für die Kasko-Versicherung wichtig.

Wer zahlt den Schaden?

Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Ansprüche gegen den Jagdpächter oder die für den Straßenabschnitt zuständige Behörde gibt es in der Regel nicht.