Hüingsen. . Hüingser Bürger wehren sich gegen Antrag des Deutag-Asphaltwerks, das geltende Nachtfahrverbot aufheben zu lassen. Kreis entscheidet Anfang Mai

Dürfen schwere Laster, die das Deutag-Asphaltwerk in Hüingsen anfahren, bald auch nachts über den Hüingser Ring rollen? Anwohner hoffen, dass der Märkische Kreis die vom Unternehmen beantragte Aufhebung des schon Jahrzehnte geltenden Nachtfahrverbots von 22 bis 6 Uhr ablehnt. Die Aufhebung könnte indes erfolgen: wegen der neuen Ohl-Umgehung „Am Bahndamm“. Laut dem MK leitet sie den Verkehrslärm des Industriegebiets Ohl heute von der Wohnbebauung weg. Das aber, sagen Anlieger, stimme so nicht.

Wie laut ist ein 40-Tonner?

Denn: „Die neue Straße mündet wieder auf den Hüingser Ring und führt noch dazu am Ortsausgang über den Bahnübergang“, heißt es im Schreiben einer Anliegerin an den Kreis, das der WP vorliegt. Sie und ihre Nachbarn befürchteten, dass Deutag-Laster nachts über die Gleise rumpeln. Dabei sei eine Seite des Hüingser Rings dort reines Wohngebiet. „Wie kann man Schwerlastverkehr hier zulassen?“ 30 Jahre lang seien die „Teerstinker“ an ihrem Haus vorbeigezogen: „Ich kenne den Lärm, wenn die 40-Tonner um die Kurve fahren, und sie fuhren regelmäßig schon vor 6 Uhr!“

Lärm-Aktionsplan gilt hier angeblich nicht

Gegenüber der WP erklärte eine Anliegerin, sie sei im Mendener Rathaus gewesen und habe mit Blick auf den Hüingser Ring nach der dritten Stufe des Lärm-Aktionsplans der Stadt gefragt. Die Antwort sei lapidar ausgefallen: „Darin gehe es nur um Land- und Kreisstraßen.“

Die Anliegerin führt ferner an, dass die Betriebsgenehmigungen für das Asphaltwerk eine Nachtfahr-Erlaubnis überflüssig machten: Wichtige Betriebsteile dürften nach 22 Uhr gar nicht mehr laufen. Und das, obwohl es wegen Geruchsbelästigung zuletzt bereits Beschwerden gegeben hatte.

Die Anlieger bezweifeln indes Angaben des Kreises, wonach Schallmessungen ergeben hätten, dass die Lärm-Grenzwerte auch nachts „sicher eingehalten“ würden. „Der Grenzwert würde von einem 40-Tonner in jedem Fall überschritten“, meint eine Hüingserin. Und: „Wer im Einmündungsbereich der neuen Straße wohnt, findet die nächsten 30 Jahre keinen erholsamen Schlaf mehr!“

Eine weitere Anliegerin schrieb dem Kreis, der Hüingser Ring wirke für Geräusche „wie ein Kanal“, so seien mehr Wohnstraßen von der Lärmbelästigung betroffen. Ein 40-Tonner erreiche 90 Dezibel ganz ohne Gleise, in Wohngebieten seien nachts aber höchstens 35 Dezibel erlaubt. Und auch sie fragt nach dem Sinn der Freigabe für Nachtfahrten, wenn die Deutag das Füllersilo nachts nicht füllen und aus Mischgut-Silos kein Mischgut abziehen dürfe. Denn es sei falsch, wenn der Kreis in einem Schreiben feststelle, dass es zeitlich uneingeschränkte Betriebsgenehmigungen aus dem Jahr 1987 gebe: Die seien kurz darauf bereits massiv eingeschränkt worden.

Deutag will Stellung nehmen

Die WP gab die Fragen der Bürger am Mittwoch an das Unternehmen weiter. Die Deutag will die Antworten in Kürze folgen lassen.

Kreis-Sprecher Hendrik Klein erklärte, dass das laufende Verfahren formal keine Bürgerbeteiligung vorsieht. Doch zeige der Kreis ein offenes Ohr für die Sorgen der Anlieger. Anfang Mai soll die Entscheidung zum Nachtfahrverbot fallen – „nach Recht und Gesetz“, sagte Klein. Dazu gehöre für beide Seiten im Zweifel auch die Möglichkeit, dagegen anzugehen.