Ein Auto ist in Menden von der Fahrbahn abgekommen, gegen eine Laterne geprallt und auf der Seite liegengeblieben. Zeugen befreiten die Insassen.
Menden. Bei einem Verkehrsunfall am Montagabend in Menden sind fünf Menschen - allesamt aus Menden - verletzt worden, zwei davon schwer.
Ein Vortest bei dem Fahrer des Autos soll Hinweise auf Cannabis und Kokain ergeben haben, so die Polizei. Er war zudem nicht im Besitz eines Führerscheines.
Gegen 22 Uhr fuhr ein 19-jähriger Mendener mit seinem VW Golf stadtauswärts. Weitere vier Menschen saßen mit ihm in dem Auto. Kurz vor der Einmündung der Goerdelerstraße auf den Bräuker Weg kam der Wagen nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen eine Straßenlaterne und einen Baum.
Arzt nimmt Blutprobe auf der Polizeiwache
Durch den Aufprall drehte sich der Pkw und kam mitten der Fahrbahn auf der linken Seite zum Liegen. Die Insassen konnten sich nicht mehr
selbstständig befreien. Zeugen retteten die fünf Insassen durch die Heckklappe aus dem Fahrzeug.
Bei der Unfallaufnahme ergaben sich für die Polizei Anhaltspunkte darauf, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Vortest verlief demnach positiv auf Cannabis und Kokain. Die Polizisten ordneten dann eine Blutprobe an, ein Arzt nahm sie auf der Wache.
Unfallort blieb für circa zwei Stunden gesperrt
Zudem stellten die Beamten fest, dass der mutmaßliche Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das Auto war auf einen seiner Beifahrer angemeldet.
Der 19-Jährige war bei dem Unfall leicht verletzt worden, zwei seiner Mitfahrer ebenfalls, die beiden anderen erlitten schwerere Verletzungen. Vier Rettungswagen brachten die Verletzten in umliegende Krankenhäuser.
Die Feuerwehr streute auslaufende Betriebsstoffe ab. Auch Mitarbeiter der Stadtwerke erschienen vor Ort und sicherten die umgeknickte Straßenlaterne. Während der Unfallaufnahme war die Straße für etwa zwei Stunden gesperrt.
Der mutmaßliche Unfallfahrer wird sich laut Polizeisprecher Marcel Dilling gleich wegen mehrerer Delikte verantworten müssen, darunter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. (red)