Menden. . Zwei weitere Kitas sind bis 2020 für Menden geplant. Wer die Trägerschaft übernimmt, ist nicht klar. Die Stadt kann, muss aber nicht einspringen.

Zwei weitere Kitas sind bis 2020 in der Hönnestadt geplant. Doch noch ist die Trägerschaft für den geplanten Waldkindergarten an der Leitmecke und des Neubaus Kötterbredde in Bösperde nicht geklärt. Die Stadt will nun ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren für Träger von Kindertageseinrichtungen anstreben.

Fördermittel beantragt

„Es ist genug Bewegung in der Kita-Landschaft“, sagte Stadtsprecher Johannes Ehrlich kürzlich dieser Zeitung. Dazu gehören auch die geplanten Neubauten eines Waldkindergartens an der Leitmecke und der Kötterbredde in Bösperde. Beide Kitas sollen zum 1. August 2020 bezugsfertig sein. Während der Immobilienservice der Stadt Menden (ISM)

Einer oder mehrere Träger sind möglich

Es müsse laut Stadtverwaltung auch geprüft werden, ob beide Kitas vom selben Träger übernommen werden können, oder sie in verschiedene Trägerschaften übergehen.

Bis zur nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses seien voraussichtlich weitere Aussagen zum Planungsfortschritt der Baumaßnahmen möglich.

den Neubau in Bösperde an einen Architekten fremdvergeben hat und nur noch den Planungsprozess mitbegleitet, wird der ISM den Waldkindergarten selbst bauen. „Für beide Einrichtungen ist zu entscheiden, ob die Trägerschaft nach Fertigstellung an einen freien Träger vergeben werden soll oder die Stadt selbst als Träger fungieren kann“, heißt es in einer entsprechenden Vorlage für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Während für die Kita Kötterbredde bereits ein Antrag auf Bundes- und Landesfördermittel läuft, steht dieser für den Waldkindergarten noch aus. Sobald sich die baulichen Planungen konkretisieren, sollen auch bei der Einrichtung an der Leitmecke Fördermittel angestrebt werden. Dies führt im Interessenbekundungsverfahren gleichzeitig zu einer Einschränkung.

Mit Mietzahlungen verrechnen

Falls die Stadt nicht selbst Träger der Kitas wird, kann ein freier Träger bei Förderung der Baumaßnahme durch Bund oder Land im Rahmen der künftigen gesetzlichen Betriebskostenförderung keinen – oder nur einen gekürzten – Mietkostenzuschuss erhalten, heißt es. Die Förderung werde dann mit Mietzahlungen verrechnet. „Dies könnte bedeuten, dass die Stadt die Gebäude einem freien Träger mietfrei überlassen müsste.“

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