Menden. . Oberkörperfrei soll der 21-Jährige die Beamten beleidigt und attackiert haben. Zu allem Überfluss habe er auch nach der Polizei-Waffe gegriffen.

Richter Stephan Hennemann ließ noch einmal Gnade walten und verurteilte einen zur Tatzeit knapp 21-jährigen in Polen geborenen jungen Mann zu einem zweiwöchigen Dauerarrest. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate Jugendstrafe auf Bewährung und 100 Sozialstunden gefordert. Der junge Mann hatte bei seiner Festnahme massiv Widerstand geleistet und sogar versucht, einem Polizisten seine Waffe zu entreißen.

Die Polizei wurde am 29. September 2018 zu einem Vorfall in die Mendener Innenstadt gerufen. Dort, in der Nähe der Fußgängerzone/ Ecke Hauptstraße-Querstraße, fand sie einen jungen Mann mit freiem Oberkörper und ohne Schuhe vor, der sofort vor der Polizei flüchtete. Der schwer betrunkene junge Mann soll sich dem Zugriff gewaltsam widersetzt haben. Er soll zudem die Beamten mehrmals mit Worten wie „Ich ficke deine Mutter“ oder „Ich töte dich und deine Familie“ beleidigt haben. Bei seiner Festnahme, so die Aussage der Beamtin, habe er nach ihr getreten, sie konnte glücklicherweise ausweichen. Zu allem Überfluss soll er versucht haben, einem Beamten dessen Waffe zu entreißen – letztlich aber ohne Erfolg.

Keine Erinnerungen an Vorfall

Der Angeklagte gab vor Gericht an: „Ich war sturzbesoffen und kann mich an gar nichts erinnern. Ich war vorher im Nanu und wurde angegriffen. Es kann gut sein, dass ich sowas gesagt habe, denn ich hatte Wodka, Whiskey und anderes kreuz und quer in großen Mengen getrunken.“ Der Angeklagte äußerte sich ziemlich regungslos zu dem Geschehen. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich nach einer Frau getreten habe“, führte er weiter aus.

Nicht zu Termin erschienen

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe konnte zu dem Täter nicht viel sagen, denn zu einem vereinbarten Termin war er nicht erschienen. „So wie ich den jungen Mann hier allerdings erlebe, würde ich das Jugendstrafrecht vorschlagen, denn er wirkt sehr unreif und entwicklungsverzögert.“ Den Aussagen der drei als Zeugen geladenen Polizisten widersprach der Angeklagte nicht, denn er konnte sich ja an nichts erinnern. Zum Schluss nahm Richter Hennemann ihn sich noch einmal zur Brust und erklärte ihm, dass diese zwei Wochen Dauerarrest der letzte Schuss vor den Bug seien. Er sei immerhin schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, und man könne durchaus annehmen, dass er schädliche Neigungen habe. „Beim nächsten Mal sieht das bei Ihnen ganz anders aus! Wir sollten uns hier nicht wiedersehen.“

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