Fröndenberg. . Für die Stadtverwaltung ist das Bürgerbegehren formal unzulässig. Nun will die Fröndenberger CDU trotzdem abstimmen lassen.
Die Fröndenberger Christdemokraten wollen die Ruhrstädter nun direkt über die Sperrung des Marktes für den Durchgangsverkehr abstimmen lassen. Einen entsprechenden Antrag auf einen Ratsbürgerentscheid hat CDU-Fraktionsvorsitzender Gerd Greczka eingereicht.
Der Antrag
„Die Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger sollen per stadtweiter Abstimmung in die Lage versetzt werden, selbst darüber zu entscheiden, ob sie für oder gegen die Schließung des Marktplatzes stimmen wollen“, erklärt Greczka dazu. Für die Fröndenberger Christdemokraten sei die Entscheidung der Verwaltung, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig zu erklären zwar nachvollziehbar, allerdings, so Greczka, auch „juristisch spitzfindig“. Vor allem spiegele diese Entscheidung in keinster Weise den erkennbaren Wunsch der Bevölkerung wieder, „in dieser Angelegenheit selbst entscheiden zu können“.
Entgegen der Haltung für oder gegen eine Sperrung des Marktplatzes für den Durchgangsverkehr, sei zu erkennen, dass die Fröndenberger eine solche Befragung durchführen wollen. Ist dieser Wille erkennbar, könne der Rat von sich aus beschließen, die Bürger zu befragen (siehe Infobox).
Der Ratsentscheid
In der Diskussion um die Marktplatzsperrung für den allgemeinen Pkw-Verkehr hatten sich bereits vor der entscheidenden Ratssitzung im vergangenen September zwei Lager positioniert. „Das Thema der Schließung ist unzweifelhaft mit der Innenstadtentwicklung verbunden“, warb Bauamtsleiter Martin Kramme seinerzeit für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Marktplatz zu sperren. SPD und Grüne stimmten für die Schließung, CDU, FDP und FWG geschlossen dagegen.
Die Sozialen Netzwerke
Ratsbürgerentscheid für „unmittelbare Demokratie“
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist 2007 der sogenannte Ratsbürgerentscheid eingeführt worden. Zusätzlich zu den seit 1994 bestehenden Möglichkeiten des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides bildet der Ratsbürgerentscheid ein weiteres Element zur Schaffung „unmittelbarer Demokratie“.
Befriedung der Gemeinde
Im Klartext heißt das laut NRW-Heimatministerium: Der Rat kann mit einer Zweidrittel-Mehrheit einem Ratsbürgerentscheid ermöglichen und die Bürger über eine bestimmte Thematik abstimmen lassen.
Eine solche Entscheidung des Rates komme vor allem dann in Betracht, „wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird“.
Nach einem solchen Ratsbeschluss gelten für den Ratsbürgerentscheid die gleichen Regeln, wie für einen von den Bürgern beantragten Bürgerentscheid.
In den Sozialen Netzwerken sind inzwischen hitzige Diskussionen um das von der Verwaltung als unzulässig betrachtete Bürgerbegehren entstanden.
Befürworter des Begehrens argumentieren gegenüber Politikvertretern mit fehlender Bürgernähe. Es sei eindeutig, dass sich genug Fröndenberger darum bemühen, den Ratsentscheid zu hinterfragen. Die Initiatoren verweisen zudem darauf, keinen Formfehler bei der Unterschriftensammlung der Bürger begangen zu haben und dies mit einer Überprüfung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie eigens engagierter Fachanwälte bestätigen zu wollen.
Unterstützer der Ratsfraktionen monieren, dass der CDU-Vorstoß nur ein Zeichen der Unterstützung für das Bürgerbegehren ist.
Der Rat wird am 6. März über das Bürgerbegehren und dessen Unzulässigkeit abstimmen. Dann soll auch der Vorschlag der Christdemokraten zur Debatte stehen.
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