Menden. . Personalchef Wolfgang Lück bedauert Fehler nach Missverständnis. Keine Rückzahlung möglich, aber die Stadt hofft auf ihre Versicherung.
Weil sie eine bis 2013 begrenzte Erhöhung fünf Jahre lang weiterzahlte, hat die Stadt Menden insgesamt 380.000 Euro zu viel an Sonderleistungen an ihre etwa 600 tariflich Beschäftigten ausgezahlt. Den kapitalen Fehler, der einem erfahrenen Sachbearbeiter unterlaufen sei, räumte Personalchef Wolfgang Lück auf Anfrage der WP ein.
Zu Stande gekommen sei der Irrtum aufgrund von missverständlichen Formulierungen: „Im Jahr 2005 hatten die Tarifparteien ein jährliches Leistungsentgelt vereinbart“, erklärte Lück. Ein Mal jährlich war fortan genau ein Prozent der Summe aller Regel-Einkommen der tariflich Beschäftigten in einer Verwaltung (ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld) als Sonderleistung an alle auszuzahlen. Beamte waren von dieser Regelung ausgeschlossen. Im Jahr 2010 vereinbarten die Tarifparteien weiter, das Leistungsentgelt auszubauen, und zwar pro Jahr um ein Viertelprozent. Rechtsfest abgeschlossen wurde es für die folgenden vier Jahre, was einer Steigerung von einem auf zwei Prozent entsprach. Als Zielvorgabe formulierten Gewerkschaften und Arbeitgeber aber acht Prozent. Dies machten sie jedoch nicht fest, und für 2014 und die Folgejahre vereinbarten sie dann keine weitere Steigerung mehr.
Vermeintlicher Automatismus
In der Stadtverwaltung Menden aber lief der vermeintliche Automatismus weiter: 2014 gab es 2,25 Prozent, 2015 die 2,50 %, im Folgejahr die 2,75 und so fort – bis eine Verwaltungsmitarbeiterin auf einer Fortbildung erfuhr, dass die jährliche Sonderzahlung bei allen anderen seit 2013 auf zwei Prozent feststeckte. Irritiert rief sie im Personalbüro an, „und da brach uns der kalte Schweiß aus“, berichtet Lück.
Tatsächlich habe sich dann herausgestellt, dass die Nichtverlängerung der jährlichen Viertelprozente in Menden schlicht durchgegangen war. Ohne die Rückmeldung der Mitarbeiterin wäre es womöglich bis heute bei den Überzahlungen geblieben.
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Und jetzt? Müssen die Angestellten der Stadt das zu viel gezahlte Geld zurückgeben? Nein, sagt Lück entschieden: „Die Überzahlung ist aufgrund eines Fehlers passiert, und gegen Fehler ist die Stadtverwaltung versichert.“ Dem Gemeindeversicherungsverband GVV sei entsprechend Meldung gemacht worden. Und auch wenn noch keine endgültige Antwort eingegangen ist: „Wir hoffen den Schaden in Höhe von 380.000 Euro ersetzt zu bekommen.“
Im neuen Jahr habe die Sonderzahlung nur noch zwei Prozent betragen, nachdem die Stadt für 2018 schon bei 3,25 Prozent angelangt war. „Für das davor zu viel bezahlte Geld besteht eine tarifliche Ausschlussfrist von sieben Monaten“, danach sei es nicht mehr zurückzuholen, sagte Lück. Und weil die letzte Überzahlung im Januar 2018 erfolgt war, also ein Jahr her ist, gab es die Möglichkeit von Rückforderungen rechtlich nicht mehr.