Menden. . Vorschlag der Verwaltung: Kremierte Haustiere könnten als Beigabe in Gräbern auf städtischen Friedhöfen erlaubt werden. Gebühren sollen steigen

Dürfen tote Haustiere künftig auf städtischen Friedhöfen in Menden als „Grabbeigabe“ in der letzten Ruhestätte von Herrchen oder Frauchen bestattet werden? Die Anregung gibt die Stadtverwaltung in ihrer jüngsten Beschlussvorlage zu den Friedhofsgebühren, die demnächst kräftig ansteigen sollen. „Zur Steigerung der Belegungszahlen und zur Erhöhung der Gebühreneinnahme“ wird auch der Vorschlag mit den Haustieren gemacht.

Pflegefreie Angebote nachgefragt

Diese könnten kremiert, also verbrannt und bei einer Beisetzung oder zu einem späteren Zeitpunkt als Grabbeigabe zugelassen werden. Erlasse, die dieses Vorgehen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, gebe es bereits.

Dass Fiffi und Lora neben ihren Tierfreunden beerdigt werden, zählt zu den neueren Bestattungsformen, die sehr gut angenommen würden, wie die Verwaltung weiter erläutert. Das gelte vor allem für Begräbnismöglichkeiten, die für die Nutzer pflegefrei sind – wie die „Baumgräber“ auf dem Friedhof Am Limberg und die neu angelegten Gemeinschaftsgrabfelder auf dem Friedhof in Lendringsen.

Erdbestattungen sind heutzutage die Ausnahme

2018 fanden mehr als 200 Beisetzungen auf beiden städtischen Friedhöfen statt. also weit mehr als an jedem 2. Werktag einer Woche.

Inzwischen überwiegt deutlich die Anzahl der Urnenbeisetzungen im Vergleich zu den Sargbeisetzungen. Die Quote beträgt in etwa 85 Prozent.

Auch sei die Anlage eines Gemeinschaftsgrabfeldes für Urnenbestattungen auf dem Friedhof Am Limberg angedacht. Bei Gemeinschaftsgrabfeldern erfolgt die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung. Der Name des Verstorbenen kann mit einem Schild an einem Naturstein angebracht werden. Denkbar wäre auch die Anlage eines Streufeldes für die Aschereste eines Verstorbenen am Limberg.

Alle Bestattungsarten möglich

Für eine Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten wäre die Änderung der Friedhofssatzung erforderlich. Die Verwaltung will daher in naher Zukunft alle Möglichkeiten darstellen, die das Bestattungsgesetz des Landes NRW bietet.

Die Mendener Finanzverwaltung hat unterdessen die Gebühren für Friedhofsleistungen neu berechnet. Grundlage waren die Zahlen aus 2017. Die Gebühren sollten alle Kosten decken, doch sei nur eine Quote von 73 Prozent erreicht worden, so dass die Stadt hier zuschießen musste, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Finanzverwaltung empfiehlt nun eine Kalkulation mit einem Deckungsgrad von 80 Prozent. Dadurch würden die Gebühren auf den Friedhöfen Limberg und Lendringsen aber im Schnitt um fast zehn Prozent ansteigen, die Beisetzungsgebühr stiege um 4 Prozent.

Gesenkt werden könne die Gebühr für die Nutzung der Kapelle von 267 auf 200 Euro. Hier steht die Stadt für Trauerfeiern in der Friedhofskapelle in Konkurrenz zu Bestattern, die mittlerweile fast alle über eigene Abschieds- und Trauerfeierräume verfügen. Im Durchschnitt wird nur noch bei etwa 65 Prozent der Beisetzungstermine die Trauerhalle genutzt. Die Senkung der Gebühr könnte wieder mehr Nachfrage bedeuten.

Bisher keine Tierbestattungen

Für Tierbestattungen gibt es in Menden bisher überhaupt keine Möglichkeit, erklärte Stadt-Pressesprecher Johannes Ehrlich auf Anfrage der WP. Die nächste Möglichkeit dazu gebe es in Letmathe. Es gehe hier aber auch ausdrücklich nicht um einen Tierfriedhof, sondern nur um zusätzliche Bestattungen als Grabbeigabe in einer zusätzlichen Urne. Nach WP-Informationen gibt es in Hagen die Erlaubnis dafür seit einigen Jahren.

Die genauen Regelungen dazu müssten noch festgelegt werden, falls die Idee denn bei der Politik Anklang finde, sagt Ehrlich. Der Ausschuss tagt zu dem Thema am 13. Februar ab 17 Uhr im Ratssaal.