Menden. Die Stadt verschickt 23.000 Steuerbescheide an die Mendener. Hinweise gibt es im roten Infoblatt. Gute Nachrichten für Ein-Personen-Haushalte.

Die Stadt verschickt in den kommenden Tagen insgesamt 23.000 Steuerbescheide. Dabei gibt es gute Nachrichten für Ein-Personen-Haushalte, die die Abfallgebühr für das jeweils zurückliegende Jahr reduzieren wollen: Im Folgejahr müssen sie keinen erneuten Antrag mehr stellen.

Nach einer neuen Regelung gilt ein einmal gestellter Antrag auch für die Folgejahre, soweit sich keine Änderungen ergeben haben. Neuanträge müssen spätestens bis 31. März gestellt werden. Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Menden (www.menden.de) aufrufbar. Über die grundsätzlichen Abgaben für das neue Jahr werden Mendener Haushalte und Firmen per Post von der Stadt informiert.

Gewerbe- und Hundesteuer

Die Post verteilt in diesen Tagen knapp 23.000 Bescheide für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Zweitwohnungssteuer. Mit diesen Bescheiden erhalten die Bürger sowie Gewerbetreibende zum Jahresbeginn einen Überblick über die Höhe der Steuer und Gebührenforderungen ihrer Kommune für das Jahr 2019. Mit im Umschlag befindet sich auch wieder das rote Infoblättchen. Neben den vergleichenden Steuer- und Gebührensätzen enthält dieses rote Informationsblatt wieder zahlreiche Hinweise rund um die Themen Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren.

Mit dem „Team Steuern“ sollte auf jeden Fall Kontakt aufgenommen werden, wenn der erwartete Steuerbescheid nicht bis zum Ende der 3. KW im Briefkasten war. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.