Menden. . Nach WP-Bericht verweist Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) auf Musterbedingungen: Elektronikschäden meist nur nach Blitzen zu erstatten.
Für Missverständnisse in Sachen Versicherung haben Aussagen im WP-Bericht zum Stromausfall vom 21. Dezember 2018 um 15.25 Uhr gesorgt. Unter dem Titel „Reihenweise defekte Elektrogeräte“ wird beschrieben, dass Installateuren nach dem Ereignis eine Häufung von Defekten in empfindlichen Elektronik-Geräten aufgefallen ist, etwa in Rollladen- oder Heizungssteuerungen. Zudem heißt es, dass Hausratversicherungen den Ausgleich von Überspannungsschäden an Einrichtungsgegenständen übernähmen, wenn der Eigentümer eine Versicherung hat, in der solche Schäden eingeschlossen sind. Bei fest installierter Elektronik gelte dasselbe, wobei es auch hier auf die Details der Versicherung ankomme.
Auch wenn diese wichtigen Einschränkungen im Bericht vorkommen, fehlt eine besonders wichtige: Das alles gilt in den allermeisten Versicherungsverträgen nur im Zusammenhang mit Schäden nach Blitzeinschlägen.
Verband bestätigt Agenturen
So aber fragten mehrere Versicherte in heimischen Agenturen nach einem möglichen Schadenersatz. Dass es den meist nur nach Blitzen gibt, bestätigte indes auf Nachfrage der WP der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) in Berlin. Eine Sprecherin verwies in diesem Zusammenhang auf die Musterbedingungen, die der Verband auch auf seiner Internetseite www.gdv.de öffentlich macht – und die sich im Gros der Kundenverträge wiederfänden. Tatsächlich ist demnach im Zusammenhang mit Spannungsschwankungen ausschließlich von Blitzeinschlägen die Rede.
435 Millionen Verträge
Der (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland.
Die rund 460 Mitglieder stehenn für rund 435 Millionen Versicherungsverträge.
Wörtlich heißt es: „Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.“ Im Abschnitt „Überspannung durch Blitz“ steht noch: „Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.“
Doch der Kabelfehler, der nach Angaben der Stadtwerke Menden in der Nähe der Übergabestation an der Carl-Schmöle-Straße entstanden war und am letzten Freitag die Ursache für das Malheur setzte, ist keine „atmosphärisch bedingte Elektrizität“ – Folgeschäden sind somit in der Regel auch nicht versichert. Anders sehe das nur bei eher seltenen, sehr teuren Policen aus, die bei hoher Selbstbeteiligung fast jedweden Schaden versicherten, verlautete gestern aus drei heimischen Versicherungsagenturen. Somit dürften Kunden, die Schäden aufgrund der Spannungsschwankung vermuten, diese Kosten nicht ersetzt bekommen.
Auch Stadtwerke haften nicht
Übrigens auch nicht von den Stadtwerken Menden. Denn die stehen nach eigener Aussage nur dann in der Haftung, wenn sie sich einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht hätten.
Das aber sei nicht der Fall gewesen, erklärte Marc Beermann, Teamleiter Netzbetrieb bei den Stadtwerken, im WP-Bericht vom Mittwoch.