Fröndenberg. . Nach dem Flammentod des syrischen Häftlings im JVK gilt die Sorge von Klinikleiter Jörg Turowski den Pflegekräften, die Erste Hilfe leisteten.

Nach dem Tod des 24-jährigen Syrers, der eine Woche nach dem furchtbaren Geschehen in seinem Fröndenberger Haftraum seinen schweren Brandverletzungen erlegen ist, gilt die Sorge von Klinikleiter Jörg Turowski vor allem den betroffenen Pflegekräften im Justizvollzugskrankenhaus. Zwar seien die Ersthelfer äußerlich unverletzt geblieben, doch hätten sie Szenen erleben müssen, die auch gestandene Feuerwehrleute kaum ertragen könnten. „Das sind Bilder und auch Gerüche, das wird man so leicht nicht wieder los.“

„Menschlich und mutig gehandelt“

Drei Pfleger der Psychiatrischen Abteilung hätten den brennenden Mann im Haftraum entdeckt, zwei löschten ihn mit Decken ab und zogen ihn aus der Zelle. „Drei weibliche Pflegekräfte halfen in der Erstversorgung beim Kühlen der Wunden, bis die Notärzte eintrafen.“

Die betroffenen Beschäftigten könnten frei nehmen, arbeiteten im JVK jetzt aber zunächst weiter: Die Wiederaufnahme der Arbeit wäre nach einer längeren Pause sonst wohl noch schwieriger, berichtet Turowski. Allen sei indes professionelle Nachsorge zur Verarbeitung des traumatischen Geschehens angeboten worden. „Ich hoffe sehr, dass das in Anspruch genommen wird.“ Er könne den Ersthelfern nur danken: „Sie haben menschlich und mutig gehandelt.“

Unterdessen wird weiter untersucht, ob das Geschehen ein Unfall war – etwa mit einer brennenden Zigarette –, oder ob sich der Psychiatrie-Patient das Leben nehmen wollte. Die Kripo hat Fremdverschulden ausgeschlossen.

Kein Feuerzeug-Verbot mehr

Dass der psychisch Erkrankte überhaupt ein Feuerzeug in seiner Zelle hatte, lag laut Turowski am Behandlungsfortschritt: „Anfangs hatte er natürlich kein Feuerzeug.“ Inzwischen aber sei der 24-Jährige so weit gewesen, dass die Sicherungsmaßnahmen gelockert wurden. Er habe seinen Haftraum verlassen, andere Häftlinge besuchen und an Gruppensitzungen teilnehmen dürfen. „Und dann erhalten Raucher auch ein Feuerzeug.“

Der Flüchtling habe Straftaten begangen, aber keine schweren Verbrechen. Seine Haftstrafe sei nicht lang gewesen. Versuche, sich das Leben zu nehmen, seien aus seiner Vita nichts bekannt.

Der Haftraum des nunmehr Verstorbenen sei weiter gesperrt, berichtet der Anstaltsleiter. „Der gehört jetzt erst einmal der Polizei.“