Menden. . Beigeordneter Sebastian Arlt: Dank deutlich mehr Fördergeldern zahlt die Stadt fast genau die drei Millionen Euro, die 2014 kalkuliert waren.

Die Sanierung des Herrenhauses auf Gut Rödinghausen und sein Umbau zum Industriemuseum kosten fast auf den Punkt genau das Geld, das kalkuliert worden war. Mit dieser überraschenden Nachricht zum vermeintlichen Millionengrab überraschte der Beigeordnete Sebastian Arlt die Politiker in der jüngsten Sitzung des Stadtrates.

Laut Arlt war man 2014, zum Start des Projekts, von Gesamtkosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro ausgegangen. Davon sollte eine halbe Million über Fördermittel etwa aus dem Denkmalschutz wieder hereingeholt werden. Für die Stadt blieben somit drei Millionen Euro zu zahlen.

Tatsächlich kosteten Umbau und Sanierung 4,173 Millionen Euro, darin sei Fördergeld in Höhe von 1,16 Millionen Euro enthalten. Bleiben für die Stadt 3,01 Millionen. Ungeachtet aller Kostenexplosions-Debatten: „Die Zahlen sagen etwas anderes“, erklärte Arlt. Allerdings kämen die jüngst beschlossenen 80.000 Euro für das Kutscherhaus noch obendrauf.

Bei Baustopp Rückforderungen und Schadenersatz

Anlass für Arlts Auflistung war ein Antrag der FDP. Der war entstanden, als der städtische Immobilienservice Menden (ISM) die Verschiebung des Baustarts am Hönne-Gymnasium bekanntgab. Die Verwaltung sollte daraufhin aufzeigen, was passieren würde, wenn man in Rödinghausen sofort die Kelle fallen ließe, um am Gymnasium wieder schneller voranzukommen (die WP berichtete).

Sebastian Arlt, der auch Betriebsleiter des ISM ist, stellte daraufhin nochmals klar, dass die Verzögerung an der Schule nicht an Personal- oder Geldmangel des Betriebs liege, sondern an langen Fristen als Folge einer EU-weiten Ausschreibung. Arlts Szenario eines Sofort-Stopps sah dann Rückforderungen für bereits ausgegebene Gelder ebenso vor wie ein mögliches Verfallen der noch ausstehenden 326.000 Euro an Fördermitteln, falls sie nicht termingerecht abgerufen würden. Hinzu kämen höhere Baupreise bei einer Verlagerung in die Zukunft sowie diverse Schadenersatzansprüche, die im Vorfeld nicht zu beziffern seien.

Gericht könnte Stadt zum Weitermachen zwingen

Sanierung und Umbau seien zudem im Erbpachtvertrag festgelegt. Demnach hätte die Stadt die Arbeiten bis Ende 2017 erledigen müssen, nur die Absprache mit den Eigentümern habe die Frist informell bis Sommer 2019 verlängert. Würde auch dieser Termin wegen eines Baustopps gerissen, könne ein Gericht die Stadt zwingen, diese „Hauptleistungspflicht“ zu erfüllen.

Fragen gab es danach keine mehr. Die FDP stimmte dennoch gegen den ISM-Wirtschaftsplan für 2019.