Menden. . Es gibt doch noch eine Chance für Live-Übertragungen von Ratssitzungen im Internet: Die Verwaltung soll jetzt die Bedingungen dafür erläutern.

Es gibt noch eine Chance für die Live-Übertragung von Ratssitzungen im Internet: Zwar wurde im Stadtrat am Dienstag dem FDP-Antrag auf Abstimmung über die „Bereitwilligkeit“ der Politiker nicht gefolgt. Doch der liberale Fraktionschef Stefan Weige war auch damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung jetzt erst die Voraussetzungen klärt: den rechtlichen Rahmen zum Datenschutz, den Technik-Einsatz, die Kosten und weitere Fragen.

Die Vorbehalte der Skeptiker fasste Peter Schnurbus (CDU) zusammen: „Ich habe nichts gegen Demokratie und Transparenz. Es ist aber die falsche Reihenfolge, wenn ich meine Bereitschaft erklären soll, ohne zu wissen, was das Rats-TV mit sich bringt. Was passiert mit de Aufnahmen, wo landen sie? Ich habe, wie viele hier, auch Angst vor einem Missbrauch.“ Im Übrigen hätten alle Bürger die Möglichkeit, jeder Ratssitzung im öffentlichen Teil persönlich beizuwohnen.

CDU sagte in Probeabstimmung schon Nein

In einer Probeabstimmung hatte die sich Unionsfraktion mehrheitlich gegen das Rats-TV ausgesprochen, das die Bloggerin Jenni Gröhlich in einem Bürgerantrag vor einem Jahr gefordert hatte. Damals war eine Umfrage unter allen Politikern angekündigt worden, die aber nicht stattfand. Dafür bat Bürgermeister Martin Wächter um Entschuldigung.

Weige: „Tagen wie vor 50 Jahren“

Stefan Weige erklärte, dass er Vorbehalte nachvollziehen könne und einige sogar teile. Das dürfe aber nicht bedeuten, dass der Stadtrat in einer Zeit, in der die Stadtwerke das autonome Fahren in Menden testen wollten, immer noch tage „wie vor fünfzig Jahren“ und das Thema Transparenz einfach wegdrücke.

Klares Nein zu Aufzeichnungen

Zu klären ist jetzt zum Beispiel, ob Ratsmitglieder auch gegen ihren Willen gefilmt werden dürfen, wie mit den Verwaltungsvertretern oder den Zuschauern im Ratssaal zu verfahren ist oder wie viele Kameras es überhaupt geben soll. Deutlich wurde, dass eine Aufzeichnung zur späteren Verwendung des Bildmaterials für die Politiker nicht in Frage kommt. Hier seien die Möglichkeiten und damit das Risiko zu groß, durch Herausschneiden ganzer Passagen völlig falsche Eindrücke von einer Debatte wiederzugeben, erklärten Thomas Thiesmann (Die Linke) und Peter Köhler (Grüne), der Aufzeichnungen für seine Fraktion ausschloss. Live-Übertragungen seien dagegen „unter bestimmten Voraussetzungen vorstellbar“.

Wann ist was zu löschen?

Ebenfalls unklar ist, wann die Aufnahmen, so sie denn irgendwo gespeichert werden, aus Gründen des Datenschutzes wieder zu löschen sind. Für Ton-Mitschnitte, die fürs Protokoll gebraucht werden, gelten dabei klare Regel, in denen es nur um wenige Tage geht.