Menden. . Ein Freund nutzt den Keller, um dort Waffen zu lagern. Doch der stirbt. Und dann zeigt die Ex-Freundin eines Mendeners die illegalen Waffen an.

Unerlaubter Waffenbesitz wird einem 61-Jährigen Mendener vorgeworfen. Dieser aber schiebt die Verantwortung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und der Untätigkeit der Polizei zu. Auch der Verteidiger des Mannes warf der Polizei in der Hauptverhandlung Versäumnisse vor.

Sein Mandant habe schließlich im Januar dieses Jahres, als sich das Paar im Streit getrennt habe und der Mann daraufhin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei, durchaus die Polizei darauf hingewiesen, dass sich in dieser Wohnung Waffen befänden. Nur hätten die Beamten nicht darauf reagiert. „Wenn es um Waffenbesitz geht, werden die Polizisten doch eigentlich schnell hellhörig“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant selbst sei schließlich von der Ex-Partnerin gar nicht mehr in diese Wohnung hinein gelassen worden. Nicht einmal, um noch persönliche Gegenstände abzuholen. Wie also hätte er die Waffen holen und abgeben sollen? Weiterhin bemängelte sein Rechtsanwalt in der Verhandlung vor dem Mendener Amtsgericht bezüglich der Polizeiarbeit, dass seine Anfrage nach Auskunft über Protokolle von Polizeieinsätzen und Vernehmungen nicht beantwortet worden sei. Diese könnten nämlich schon einiges aufklären zum zeitlichen Ablauf.

Fortsetzung Anfang 2019

Die Sachlage erscheint nämlich kompliziert. Fest steht, dass in der bis Januar 2018 gemeinsam genutzten Wohnung des Paares Waffen gefunden wurden. Fünf an der Zahl – Kleinkaliber und Schrotflinten. Der Beschuldigte sagte, er habe diese nur vorübergehend für einen Freund aufbewahrt, während dieser seine Wohnung renovierte. Dann sei dieser aber überraschend verstorben. „Ich habe diese Waffen vorher selber gar nicht gesehen“, berichtete der Angeklagte. Der Freund soll sie alleine bei ihm in einem Kellerraum sicher verstaut haben. Die Ex-Freundin habe wiederum dann die Waffen erst in die Wohnung gebracht. Dass er über den vorgeschriebenen Waffenschein nicht verfügt, ist dem 61-jährigen

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Kraftfahrer auch bewusst. Er wähnte sich wegen einer Waffenamnestie (siehe Infobox) aber auf der sicheren Seite. Mehrfach sagte der Mann auch gegenüber der Polizei aus. „Seine damalige Partnerin hätte den Besitz der Waffen genauso anzeigen können“, sagte der Verteidiger. Zur Gerichtsverhandlung waren aber weder die Polizeibeamten noch die Ex-Freundin des Angeklagten geladen. Da der Mann weiter darauf besteht, dass er nichts falsch gemacht hat, werden sich die Vorwürfe ohne Aussage der weiteren beteiligten Personen nicht klären lassen. Mit einem neuen Termin wird das Verfahren Anfang 2019 weitergehen.