Menden. . Die alte Wagenbauhalle der MKG Kornblumenblau in Brockhausen hatte ein 33-Jähriger für Cannabis-Anbau genutzt. Jetzt stand er dafür vor Gericht.
Die alte Wagenbauhalle der MKG Kornblumenblau an der B7 in Brockhausen hatte ein mittlerweile 33-jähriger Hemeraner seit 2016 für den Anbau von Cannabis genutzt. Als Grund gab der seinerzeit noch selbst Marihuana-abhängige Mann Geldnot an. Im Prozess vor dem heimischen Amtsgericht kam er noch so gerade mit einer Bewährungsstrafe davon.
Ursprünglich hatte der Angeklagte das Gebäude mit zwei Bekannten angemietet um dort an Autos, Motorrädern und Karts herum zu schrauben. Als sich die Gruppe nach einem Streit trennte, habe er dann plötzlich alleine mit der Halle und der entsprechenden Miete dagestanden. Das habe seine finanziellen Möglichkeiten überstiegen und war auch durch den Verkauf anderer Besitztümer nicht mehr zu kompensieren.
Bereits länger Marihuana-abhängig
Zu dieser Zeit war der 33-jährige Hemeraner bereits länger Marihuana-abhängig. Nach eigenen Angaben rauchte er ein bis zwei Joints am Tag. So kam ihm 2016 die Idee, zwecks Erschließung neuer Geldquellen selbst Cannabis anzubauen und zu verkaufen. Das theoretische Wissen dazu habe er sich aus dem Internet geholt, die notwendige Ausrüstung zur Beleuchtung oder Bewässerung wie auch die Setzlinge selbst dann aus den Niederlanden.
Von Beginn der Verhandlung an machte der Beschuldigte reinen Tisch und sagte umfassend aus: „Das war der größte Fehler meines Lebens. Ich weiß, dass es falsch war und bereue es. In der damaligen Situation aber habe ich es als einzigen Weg aus der finanziellen Not gesehen.“
Nachschub geordert
Zu einem erfolgreichen Verkauf des Rauschmittels ist es dann aber nie gekommen. Das erste Paket mit über 300 Setzlingen, die der Angeklagte in einem gut 40 Quadratmeter großen Zelt in der Halle stehen hatte, ging mit einem Mehltau-Schaden komplett ein. Der Beschuldigte orderte aber Nachschub.
Als er im Mai 2017 dabei war, diese Pflanzen dann zu ernten, nahm die Polizei die Cannabisplantage hoch. Schon längere Zeit vorher hatten Beamte immer wieder die Halle an der B7 beobachtet. Den Stadtwerken Menden war nämlich der exorbitant hohe Stromverbrauch aufgefallen, und sie hatten den Verdacht des Drogenanbaus der Polizei mitgeteilt.
Zwei Erntehelfer auch verurteilt
Hilfe hatte der 33-Jährige bei der Ernte von einem 39-jährigen sowie einem 27-jährigen Bekannten, die beide aus der Region stammen, mittlerweile aber auf Mallorca leben. Auch die beiden standen jetzt vor dem Amtsgericht. Erstgenannter war schon einmal selbst für Cannabisanbau
MKG zog 2012 aus Halle in Brockhausen weg
Wo die Polizei im Mai 2017 einen großflächige Cannabisanbau auffliegen ließ, bauten früher Mendens Karnevalisten die Wagen für den Umzug.
2012 hatte die MKG „Kornblumenblau“ die Halle an der B7 in Brockhausen nach gut zehn Jahren Nutzung verlassen und baut nun an der Holzener Straße.
verurteilt worden. Deshalb konnte das Gericht seine Strafe von einem Jahr auch nur so gerade noch zur Bewährung aussetzen, wie Amtsrichter Wefers in der Urteilsbegründung mitteilte. Der 27-jährige Angeklagte bekam, weil nicht vorbestraft und da er außerdem unwissend zur Cannabisernte gekommen war, eine mildere Strafe von vier Monaten und zwei Wochen auf Bewährung.
Die Hoffnung auf eine zweite Chance
Bei dem 33-jährigen Hauptangeklagten war ebenfalls die entscheidende Frage, ob er noch Bewährung bekommen kann. „Ich hoffe einfach auf eine zweite Chance“, lautete sein letztes Wort. Auch das Schöffengericht hat schließlich die Bewährung bejaht. Zwei Jahre lautete das Urteil. „Die Bewährung ist so gerade noch vertretbar“, sagt Wefers in Richtung des Hemeraners. „Die ganze Sache war schon auf was Großes angelegt, auf nennenswerte Einnahmen. Schließlich haben sie in der Planung und Vorbereitung auch großen Aufwand betrieben.“ Die Hochrechnung der gefundenen Pflanzen ließ auf weit über ein Kilo Wirkstoffmenge des THC schließen. Der Grenzwert für eine geringe Menge dieser Droge liegt bei 7,5 Gramm Wirkstoff.
Zugunsten des Beschuldigten für eine Bewährung sprach neben dem umfassenden Geständnis und glaubhafter Reue auch die soziale und berufliche Stabilität im Leben des Angeklagten. Überdies seine Versicherung, dass er seit der damaligen Festnahme keine Drogen mehr konsumiere.