Menden/Balve. . Drei der vier Tankstellenräuber aus dem letzten Winter müssen mehrjährige Jugendstrafen verbüßen.

Für mehrere Jahre in Haft müssen drei der vier Tankstellenräuber, die zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 für Angst und Schrecken bei Pächtern, Angestellten und Kunden gesorgt hatten. Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg unter dem Vorsitzenden Richter Markus Jäger ließ angesichts der Fälle von besonders schwerer räuberischer Erpressung nur bei einem Täter die Bewährung zu, die von den Verteidigern für alle gefordert worden waren. Doch weil die Überfälle ohne finanzielle Not oder Suchtdruck begangen wurden und die jungen Leute dabei auch einen Teleskop-Schlagstock und eine Schreckschusspistole einsetzten, sah die Kammer keine Veranlassung, Milde walten zu lassen. Die Urteile blieben indes durchweg unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die bis zu viereinhalb Jahre Haft beantragt hatte.

Auch Reue-Bekundungen halfen nicht

Auch ihre Geständnisse, Reuebekundungen und Entschuldigungen gegenüber ihren Opfern aus drei Tankstellen und einer Spielhalle in Menden, Hemer und Iserlohn konnten drei der vier Täter nicht mehr vor dem Gefängnis bewahren. Der letzte bis dahin nicht geständige Angeklagte aus Hemer, zur Tatzeit noch 17, hatte seine Beteiligung am Ende ebenfalls noch eingeräumt. Erschwerend wertete die Kammer jedoch die „Verabredung zu einem Verbrechen“: dem zu dritt geplanten Überfall auf die Spielhalle.

Mit drei Jahren und sechs Monaten traf es einen 18-jährigen Balver am härtesten, drei Monate weniger erhielt der Hemeraner. Ein heute 20-jähriger Sunderner muss für drei Jahre hinter Gitter. Wobei das Jugendstrafrecht, wie der Pressesprecher des Landgerichts betonte, auf Besserung und nicht auf Bestrafung abzielt. Ein 19-Jähriger aus Hemer, der nur an einem der Überfälle beteiligt gewesen sein soll, darf sich zwei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lassen. Sonst wird neu über sein Strafmaß entschieden.

Urteile gefasst aufgenommen

Die Schuldsprüche unterscheiden sich wegen wechselnder Tatbeteiligungen. Die Angeklagten nahmen ihre Urteile laut Prozessbeobachtern gefasst auf. Überwiegend kamen sie schon aus U-Haftanstalten in Iserlohn, Wuppertal und Herford. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.