Ostbüren. . Ausschuss entscheidet über Eschenfällung. Zehn Bäume an der Bauernbrücke von Triebsterben befallen. Nachpflanzungen im Verhältnis 1:1 geplant.

Heute Abend entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, ob zehn Eschen an der Bauernbrücke in Ostbüren gefällt werden sollen. Im Falle einer Zustimmung, würden die kranken Bäume nach der Fällung 1:1 ersetzt werden.

Zweimal wurde der Bürgerantrag in Ausschusssitzungen Anfang des Jahres zurückgestellt. Man wollte erst belastbare Aussagen zum Zustand der Eschen abwarten. Als die Fachleute bei ihrer Prüfung im April feststellten, dass eine Esche sowie ein Kirschbaum von einer die Standsicherheit gefährdenden Fäule befallen waren, wurden beide Bäume „als Sofortmaßnahme entnommen“, wie es in der Ausschussvorlage heißt.

Im Verhältnis 1:1

Bei einer weitere Überprüfung vor Ort stellten die Experten an zehn weiteren Bäumen sogenanntes Eschentriebsterben fest. Es bestehe Gefahr durch herabfallende Äste. Deswegen sollen auch diese zehn Bäume an der Bauernbrücke gefällt werden – so sieht es jedenfalls der Bürgerantrag vor, über dessen Ausgang heute im Ausschuss entschieden wird.

Doch dadurch solle kein Kahlschlag entstehen: „Die Bäume werden an gleicher Stelle durch standortgerechte Nachpflanzungen im Verhältnis 1:1 ersetzt“, heißt es in der Vorlage. Markus Törnig vom Team Grünflächen der Stadt führt aus: „Ob wir dann da wieder auch die eine Kirsche hinpflanzen oder uns auf die Eschen konzentrieren, müsste noch besprochen werden.“

Geringe Kosten

Eine Sofortmaßnahme, wie bei den anderen beiden Bäumen im April, sei nicht erforderlich: „Es ist nicht unendlich akut, aber wir sollten dort in nächster Zeit handeln“, schätzt Törnig die Situation an der Bauernbrücke ein. Im Falle einer Zustimmung der Ausschussmitglieder zu diesem Bürgerantrag, könnte schon im Oktober mit der Fällung der zehn Eschen begonnen werden.

Das dabei anfallende Holz ist laut Törnig „nicht mehr als Nutzholz zu verwenden. Das kann man nur noch dem Feuer übergeben.“

Da die Fällarbeiten durch städtische Mitarbeiter der Grünflächenabteilung ausgeführt werden sollen, würden dabei keine „externen Kosten“ anfallen. Lediglich die Beschaffung der Ersatzpflanzen müsste bezahlt werden. Die Kosten dafür sollen sich auf 2500 Euro belaufen.