Menden. . Nach einem Drogendeal soll der Mann mit einer Luftpistole getürmt sein. Der Geprellte droht ihm. Die Freundin des Dealers geht danach zur Polizei.
Für mehrere Taten steht ein 20-jähriger Mendener vor dem heimischen Amtsgericht. Während er den Betrug beim Verkauf einer Spielekonsole und den Handel mit Marihuana einräumte, steht beim Vorwurf, verbotenerweise eine Luftpistole in der Öffentlichkeit geführt zu haben, Aussage gegen Aussage. Hierfür muss abschließend noch ein Zeuge gehört werden, der zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war.
So lautet der Vorwurf aus der Anklage konkret: Ende Dezember 2017 soll sich der 20-jähriger Mendener in Begleitung seiner damaligen Freundin in der Mendener Innenstadt mit zwei anderen jungen Männern getroffen habe. Einer der beiden hatte den Angeklagten kontaktiert, um Marihuana bei ihm zu kaufen. Der 20-Jährige sei schließlich stadtweit dafür bekannt, die Droge in der Hönnestadt zu verkaufen.
Bei Durchsuchung gefunden
Was der Beschuldigte, der den konkreten Vorwurf zwar einräumte, bestritt. Er konsumiere das Rauschgift selbst hin und wieder, habe zur Finanzierung des Ganzen auch schon mal gedealt, allerdings keineswegs im großen Stil. Ebenso bestritt der junge Mann vehement, dass er am fraglichen Tag bei dem geplanten Verkauf sichtbar eine Luftpistole mit sich trug. Das behauptete nämlich der mutmaßlich Käufer des Marihuana ebenso wie sein Begleiter.
Aber nur Letztgenannter erschien vor dem Jugendrichter zur Beweisaufnahme, während der mutmaßliche Käufer trotz ordnungsgemäßer Ladung fernblieb. Die damalige Freundin des Angeklagten – mittlerweile hat sich das Paar getrennt – stützte die Aussage ihres Ex-Freundes in der Vernehmung und gab an, er habe keine Luftpistole mit sich geführt. Grundsätzlich besitzt der 20-Jährige aber eine derartige Waffe. Was er so auch nie bestritten hatte. Polizisten fanden sie bei der Durchsuchung.
Privater Besitz von Luftpistolen ist nicht strafbar
Der private Besitz einer Luftpistole ist nicht strafbar, Erwachsenen könne sie frei erwerben.
Die Waffe muss lediglich mit einem besonderen Stempel gekennzeichnet sein.
Luftpistolen kommen überwiegend beim Schießsport zum Einsatz. Und auch wenn das verletzende oder gar tödliche Potenzial von ihnen wesentlich niedriger als etwa bei Kleinkaliberwaffen ist, ist das Tragen, oder juristisch ausgedrückt Führen, in der Öffentlichkeit verboten. Für den Transport gibt es strenge Regeln.
Für Jugendrichter Hennemann – der Angeklagte kann wegen seines Alters sowohl nach Jugend- wie Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden – klangen die Zeugenaussagen beider Seiten eigentlich schlüssig: „Woher sollten Leute, die einen nicht wirklich gut kennen, wissen, dass jemand eine Luftpistole besitzt? Weil zumindest das tut der Angeklagte ja, auch wenn er das Führen in der Öffentlichkeit bestreitet. Andererseits: dass die Zeugin die Version ihres Ex-Freundes weiter stützt, auch wenn die Beziehung mittlerweile gescheitert ist, ist einer der Aspekte, der ihre Aussage eigentlich auch glaubwürdig macht."
Vielleicht kann der mutmaßliche Käufer des Marihuana mehr zur Aufklärung beitragen. Bei einem zweiten Termin soll er vernommen werden. Taucht er auch dann nicht auf, wird es richtig unangenehm für ihn. An dem fraglichen Tag soll er eine kleine Menge Marihuana von dem Beschuldigten erworben haben.
Flucht mit Zehn-Euro-Schein
Zehn Euro hatte er schon an den mutmaßlichen Dealer übergeben. Anstatt wie abgesprochen den Stoff dann zu holen, haute der 20-jährige Angeklagte mit dem Geld ab. Vor Gericht rechtfertigte er dieses Verhalten zur Verwunderung des Gerichts mit pädagogischen Motiven. Er habe dem Käufer, den er als zu jung für Drogenkonsum einschätze, eine Lektion erteilen und nur zu seinem Besten handeln wollen.
Als der Geschädigte ihm später wegen der verweigerten Herausgabe des Rauschgiftes drohte, ging die damalige Freundin des Beschuldigten zur Polizei. Erst dadurch flog die ganze Sache auf.
Geld bekommen, aber keine Gegenleistung gebracht: Das wurde dem Mendener auch noch in einem anderen Punkt vorgeworfen. Schon im September 2017 soll er über ein Internetportal seine gebrauchte Spielekonsole für 65 Euro verkauft, aber trotz Geldeingang nicht geliefert haben.
Auch hier stritt der Beschuldigte nichts ab, war aber um keine Ausrede verlegen. Er habe zunächst in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt, das Geld später durchaus zurückzahlen wollen, es dann aber immer wieder vergessen.
Der Prozess wird fortgesetzt.