Menden. . Der 20-Jährige konsumiert Cannabis und Amphetamine in rauen Mengen. Sozialstunden sollen ihm wieder eine feste Lebensstruktur schaffen.
Wegen des unerlaubten Besitzes von Marihuana und Amphetaminen muss ein 20-Jähriger aus Menden 70 Sozialstunden ableisten. Mutmaßlich ist seine Geschichte ein Beispiel dafür, wie der Drogenkonsum eine bis dahin durchaus anständige Lebens- und Berufsplanung ins Stocken bringen kann.
So jedenfalls lautete die Einschätzung von Jugendrichter Hennemann, der den Fall nun vor dem heimischen Amtsgericht zu verhandeln hatte. Denn der 20 Jahre alte Angeklagte, der in Menden aufgewachsen ist, hat immerhin schon eine Ausbildung abgeschlossen. In dem Beruf wollte er anschließend aber nicht mehr weiter arbeiten.
Bei Freunden auf dem Sofa
Das Ziel einer anderen Aus- oder Weiterbildung setzte er dann aber nicht mehr um, schlug sich stattdessen mit Aushilfs- und Gelegenheitsjobs durch, die er teilweise wegen Unzuverlässigkeit wieder verlor. Schließlich ging er dann gar nicht mehr arbeiten, kam bei Freunden auf dem Sofa oder in WGs unter. „Diese Entwicklung, die Antriebslosigkeit bis hin zu einem Stillstand der beruflichen Lebensplanung lässt durchaus einen recht massiven Konsum von Betäubungsmitteln als Grund dafür vermuten“, redete Jugendrichter Hennemann dem jungen Mann in der Hauptverhandlung ins Gewissen.
Angeklagter knapp unter der Grenze für große Mengen
In Deutschland wird bei Drogenbesitz zwischen geringen, nicht-geringen sowie normalen und großen Mengen unterschieden.
Der Angeklagte in dem Verfahren vor dem Mendener Amtsgericht lag mit den sieben Gramm Marihuana, die bei ihm während der Fahrzeugkontrolle gefunden worden sind, knapp unter der Grenze: Eine „normale Menge“ an Cannabis beinhaltet nicht mehr als 7,5 Gramm des reinen Wirkstoffes.
Bei Kokain beträgt die Grenze 5,0 Gramm, bei Heroin liegt sie bei 1,5 Gramm.
Auch unterscheiden Gerichte bei der Ansetzung eines Strafmaßes zwischen gewerblichem und nicht-gewerblichem Handel. Für Besitz einer nicht-geringen Menge sind Haftstrafen vorgesehen.
Den Drogenmissbrauch über einen längeren Zeitraum leugnete der Beschuldigte auch nicht. Im November 2017 hielt die Polizei den 20-Jährigen während einer routinemäßigen Kontrolle in Hemer an. Dabei entdeckten die Beamten Marihuana mit einem Nettogewicht von sieben Gramm sowie 1,4 Gramm Amphetamine. Das sei für den eigenen Konsum bestimmt gewesen. „Es ist genauso gewesen wie es in der Anklage steht. Jetzt muss ich dafür die Verantwortung übernehmen“, lautete seine Einlassung zu der Anklage. Den Amphetaminkonsum habe er seit einigen Monaten komplett eingestellt, den Konsum von Marihuana zumindest deutlich verringert. Ganz losgekommen sei er von der Droge bislang aber noch nicht. An der Glaubwürdigkeit der Aussage hatte Richter Hennemann aber zumindest Zweifel. Es wäre nicht der erste Angeklagte, der genau kurz vor seiner Verhandlung von den Drogen losgekommen sei.
Beratung als Auflage
Vorbestraft war der junge Mann bisher übrigens noch nicht. Ebenso wie das Geständnis wirkte sich das in der Strafhöhe zu seinen Gunsten aus. Zu entscheiden hatte das Gericht ferner, ob bei dem 20-Jährigen schon das Erwachsenen- oder noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist beides möglich. Im Jugendstrafrecht steht der pädagogische und erzieherische Charakter der Maßnahmen deutlich im Vordergrund vor der reinen Bestrafung und Abschreckung. „Die aktuell schwierigen Pläne insbesondere für die berufliche Zukunft und seine Weigerung, Verantwortung für sein Leben zu übernehmen, sprechen für eine Reifeverzögerung, ausgelöst auch durch den Drogenmissbrauch“, plädierte die Mitarbeiterin der Jugendgerichthilfe für die Anwendung von Jugendstrafrecht.
Dem folgte das Gericht und sprach als Sanktion für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln 70 Sozialstunden aus. „Das wird Struktur in ihr Leben bringen. Im Moment leben Sie ja nur in den Tag hinein“, begründete Jugendrichter Hennemann. Der dem Angeklagten außerdem eine Drogenberatung auferlegte.