Menden. . Brächte eine Legalisierung von Cannabis den hiesigen Polizeibehörden Entlastung? Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in Menden sind unsicher.

Die Entkriminalisierung von Cannabis könnte Gerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften entlasten, heißt es immer wieder. Wie viel Arbeit dem Amtsgericht Menden, der Kreispolizeibehörde und der Staatsanwaltschaft Arnsberg tatsächlich durch eine Freigabe abgenommen werden könnte, ist jedoch unsicher. Ein Überblick.

Die beiden Beamten der Mendener Wache staunten nicht schlecht, als sie jüngst aus dem Fenster an ihrem Arbeitsplatz schauten. Völlig ungeniert verpackte ein Mann im Nebengebäude vor den Augen der Polizisten mehrere Päckchen Marihuana. Schnell waren die Beamten zur Stelle, beschlagnahmten die Drogen und fertigten eine Anzeige wegen unerlaubten Drogenbesitzes. Der Fall regt zum Schmunzeln an – und gleichzeitig stellten auch WP-Leser die Frage, ob die Arbeit von Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft nicht minimiert werden könnte, wenn Kleinstmengen legalisiert würden.

Tatort ist ausschlaggebend

Der Arbeitsaufwand beim Amtsgericht Menden lässt sich in der Hinsicht kaum einschätzen, so Martin Jung, Direktor des Amtsgerichts. In den Fallakten werde nicht zwischen sogenannten weichen Drogen wie Cannabis und harten Drogen wie Kokain oder Amphetaminen unterschieden. „Den Arbeitsaufwand zu isolieren, ist nicht möglich.“ Allerdings gebe es auch bei Kleinstmengen Unterschiede. Entweder ob es eine erstmalige Tat war, oder ob beispielsweise Drogen an Kinder vor Schulen verkauft wurden. Das Gros der verhandelten Fälle am Amtsgericht würden eher Eigentums- und Körperverletzungsdelikte bilden. „Die Legalisierung ist eine politische Entscheidung“, sagt Jung.

Runderlass des Landes

Die Einstellung solcher Delikte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg hängt mit einem Runderlass des Landes zusammen, der die entsprechenden Parameter definiert. Prinzipiell gilt, dass die Drogen in geringer Menge – also zehn Gramm und weniger – für den Eigengebrauch bestimmt sind und eine Schuld als gering einzustufen ist. „Es ist aber immer eine Einzelfallprüfung“, betont Gregor Keller, Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg. So prüfen Sachbearbeiter neben Vorstrafen und einer erfassten Drogenabhängigkeit beispielsweise auch, wo sich die Tat abgespielt hat. Tütchen in der eigenen Wohnung abzupacken sei dabei weniger strafschärfend als ein Vergehen vor einer Schule, im Straßenverkehr oder in einer Justizvollzugsanstalt. „Es sind eine Menge Umstände, die geprüft werden müssen“, sagt Keller. Eine Entkriminalisierung würde zumindest die Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft entlasten, wenngleich diese ihren Arbeitsaufwand in solchen Situationen als „überschaubar“ schildern. Für Jugendliche, so Keller, gelten jedoch andere Herangehensweisen. „Der Präventionsgedanke steht da selbstverständlich im Vordergrund.“

Zeitersparnis kaum zu erfassen

Bei der Polizei könnte eine Legalisierung – wie es sie in Portugal, den Niederlanden oder einzelnen Bundesstaaten in den USA gibt – zumindest zu einer Entlastung im Streifendienst führen. Denn entsprechende Vorfälle könnten die Beamten dann getrost ignorieren. „Die Zeitersparnis ist aber schlecht zu erfassen“, sagt Polizeisprecher Dietmar Boronowski. Doch ob und wie so etwas durchsetzbar wäre, „ist Kaffeesatzleserei“.