Menden. . Weil sich das Auswahlverfahren immer weiter hingezogen hat, haben spektakuläre Fahrgeschäfte abgesagt. Bewerbungen sind nun früher möglich.

Nach der Pfingstkirmes ist vor der Pfingstkirmes: Bis Ende September, einen Monat früher als bisher, sollen Schausteller nun ihre Bewerbungen für Menden einreichen. Das hat der Stadtrat am Dienstag beschlossen, damit nicht nochmals passiert, was zuletzt geschah: Als im Rathaus das komplizierte Auswahlverfahren für die Kirmes abgeschlossen war, hatten einige der ausgewählten Fahrgeschäfte längst anderswo zugesagt. „Bei der Auswahl für die Kirmes 2018 traf das insbesondere in einigen Fällen für den Bereich der hochattraktiven und spektakulären Fahrgeschäfte zu“, räumt die Stadtverwaltung ein.

Komplizierte Richtlinien

Während die Politik dem Vorziehen der Abgabefrist folgte, sagte sie in einem anderen Punkt Nein. Da wollten die Verantwortlichen im Rathaus bestätigt haben, dass sie allein – ohne Schausteller – festlegen, wer wo aufbauen darf. Doch dagegen erklärte CDU-Fraktionschef Bernd Haldorn: „Wir wollen, dass die Schausteller im Arbeitskreis wieder mitgenommen werden.“

Das wecke bei ihnen Verständnis für Entscheidungen, zudem könne man sich ihre Expertise zunutze machen. Haldorn: „Es geht letztlich um die Verbesserung der Kirmes.“ Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Unverändert bleiben indes die Richtlinien im Auswahlverfahren, obwohl es

„Anlauf zu konstruktiver Zusammenarbeit“

Mit dem Ratsbeschluss, die Schausteller wieder verstärkt an der Auswahl der Standplätze zu beteiligen, entspricht die Mendener Politik auch einer schriftlich geäußerten Bitte des Deutschen Schaustellerbundes mit Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin.

In dessen Schreiben dazu heißt es wörtlich: „Grundsätzlich sei gesagt, dass sich die in Ihrer Region beheimateten bzw. tätigen Schausteller darüber freuen, dass ein neuer Anlauf zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Schaustellern genommen wird, der I hrer schönen Pfingstkirmes guttun wird.“

am Besatz der letzten Kirmes deutliche Kritik gab. So wird weiterhin jede einzelne von zuletzt 745 Bewerbungen um Standplätze jeweils von drei Stadtbediensteten gesichtet und bewertet. Das allein sind 2235 Prüfvorgänge. Für gut 500 vollständige Bewerbungen galten dann neun Kriterien wie Bekanntheit, Bewährtheit, Gestaltung, Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Pflegezustand oder – neu – die „ansprechende Beleuchtung“.

Für all das werden jeweils Punkte vergeben. Und dann ist noch zu berücksichtigen, dass ein Zehntel der Kirmesfläche in jedem Jahr für neue Attraktionen verfügbar sein muss.

Bevorzugt zugelassen werden laut Rathaus die Schausteller, die nach mehrheitlicher Meinung unter den drei Juroren ein besonders interessantes Angebot haben, das noch nicht auf der Kirmes vertreten war. „In laufenden Gerichtsverfahren“ sei zwar deutlich geworden, dass damit zum großen Teil subjektive Entscheidungen zur Zusage führen, weil „Attraktivität“ im Auge des Betrachters liege, erklärt die Verwaltung weiter. Dieses Auswahlsystem sei aber als „ermessengerecht“ bewertet worden.

Wie berichtet, wurde es ab 2017 angewendet. Zuvor war im Zuge der „Putzmittel-Affäre“ der Verdacht aufgekommen, es könne bei Vergaben nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Juristisch wurde das allerdings nie bewiesen.