Menden. . Am dritten Verhandlungstag im Mendener Döner-Prozess muss ein Zeuge in Beugehaft. Er soll so seine bisherige Aussage überdenken.
Mit Beugehaft für einen Zeugen und einer Erklärung der Angeklagten wurde gestern im Landgericht das Steuerstrafverfahren gegen die ehemalige Betreiberin eines Döner-Imbisses in Menden fortgesetzt.
„Vor drei Wochen, drei Monaten oder drei Jahren?“, fragte der Vorsitzende Richter Andreas Behrens einen schwierigen Zeugen. Die Frage zielte auf eine ungefähre Angabe, wann dieser zum letzten Mal von der Angeklagten angerufen worden war, um in ihrem Imbiss zu arbeiten. Auch von wem er wann Geld für seine Arbeit erhalten hatte, wollte der Zeuge nicht sagen. Nach einem ersten Gastspiel im Gerichtssaal bekam er einige Stunden Zeit, im Untersuchungsgefängnis über seine Aussage nachzudenken.
Große Fragezeichen
Mittags unternahm die Kammer einen zweiten Versuch und stieß erneut auf Fragezeichen und Erinnerungslücken beim Zeugen. Die Maßnahme wurde deshalb ausgeweitet: „Der Zeuge konnte sich weiterhin vorgeblich an die Zeiträume seiner Beschäftigung nicht erinnern“, ließ der Vorsitzende protokollieren und stellte fest: „Dann sehen wir uns übermorgen. Bis dahin können Sie sich überlegen, ob Sie vollständig aussagen wollen.“ Es blieb die Informationspflicht gegenüber den Angehörigen: „Wer soll von Ihrer Verhaftung benachrichtigt werden?“
Die Angeklagte, die sich bisher nur zu einzelnen Details zu Wort gemeldet hatte, gab eine Erklärung über ihren Anwalt Friedrich Heine ab. Darin gab sie zu, dass sie „ihre Betriebseinnahmen tatsächlich nicht in voller Höhe deklariert“, also nicht vollständig angegeben hatte. Die Summe nicht gezahlter Steuern habe allerdings erheblich unter den bisher von der Staatsanwaltschaft genannten Beträgen gelegen. Eine konkrete Summe weiß auch sie nicht. Die Mendenerin hatte keine doppelte Buchführung und kann die wirklichen Zahlen ebenso wenig vorlegen wie die Steuerbehörden. Für deren Nachforderung gelte der Grundsatz, dass der tatsächliche Umsatz „großzügig geschätzt“ werden dürfe, erklärte der Anwalt. Im Strafverfahren müsse man jedoch „mit Augenmaß“ agieren: „Die wirklichen Gangster sitzen ganz gewiss nicht in der Gastronomie.“
Kurios wirkte das Nichterscheinen der Tochter der Angeklagten, die als Zeugin aussagen sollte. Es stellte sich heraus, dass gestern erneut Finanzermittler den Döner-Imbiss „besucht“ und angeblich ein Fahrzeug beschlagnahmt hatten, mit dem die Zeugin nach Hagen hätte fahren sollen.