In Menden müssen noch 185 Straßen endausgebaut werden
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Menden. In Menden gibt es 185 Straßen, die noch endausgebaut werden müssen. Die WP hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Ist eine Straße noch nicht endausgebaut, kann das für die Anlieger kräftig ins Geld gehen. So erging es kürzlich einem Ehepaar, das 70 000 Euro für den Endausbau der Gertrud-Bäumer-Straße bezahlen muss (WP berichtete). In Menden gibt es 185 Straßen, die noch endausgebaut werden müssen. Die WP hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die Beiträge
Die Erschließungsbeiträge müssen ein einziges Mal entrichtet werden, wenn die Straße endausgebaut wird. Wie hoch die Beträge sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Anlieger zahlen 90 Prozent der beitragsfähigen Kosten, die Kommune übernimmt den Rest. Ausschlaggebend für die Beträge sind die Grundstücksgröße und die Zahl der Geschosse eines Hauses.
Die Straßen
Es wird noch viele, viele Jahre dauern, bis alle Straßen in Menden endausgebaut sind (Liste auf Seite 6). Allein „aus finanziellen Gründen und personellen Kapazitäten werden wir in den nächsten Jahren nicht alle
Fünf Straßen werden in diesem Jahr endausgebaut
In diesem Jahr werden die folgenden Straßen endausgebaut: Gertrud-Bäumer-Straße, Manöverweg, Sugambernweg, Adlerstraße sowie Fertigstellung der Straße Hombergskamp.
2019 und in den folgenden Jahren: Ardresweg/Am Fohrengraben, An der Sägemühle, Dreischer Kamp/Auf dem Dornstück, Breiter Weg und Drosselstraße.
Voraussichtlich ab 2020 und Folgejahren: Alter Bruch, Am Hünenköpfchen, Am Papenbusch, Bieberblick, Bieberwinkel, Dahlbreite (Mühlenbergstraße bis Bahnhofstraße in Bösperde), Elsternweg, Goethestraße, Hermann-Hesse-Straße, Meisenweg, Ob dem Glockenteich, Ohlstraße, Overhuesstraße, Paschesiepen, Robert-Frese-Straße, Sauerlandstraße, Teutoburger-Wald-Straße, Wennemar-Schmittmann-Straße, Wulffstraße, Zedernweg.
Eine Priorisierung der Straßen soll voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres vorgenommen werden.
Straßen endausbauen können“, erklärt Rüdiger Merse, Leiter der Abteilung für Umwelt und Bauverwaltung. „Das ist eine Aufgabe für die nächsten Jahrzehnte.“ Denn zusätzlich zum Endausbau der Straßen muss die Sanierung von 50 oder 60 Jahre alten Straßen geschultert werden.
Die Kriterien
Es gibt verschiedene Kriterien, wann welche Straße mit dem Endausbau an der Reihe ist. Das wichtigste Kriterium ist die Kombination mit anderen Baumaßnahmen. Das können Kanalbaumaßnahmen oder Leitungsverlegungsarbeiten sein. Zum einen sollen Synergieeffekte genutzt werden, damit eine Straße nicht mehrmals in kurzem Zeitabstand aufgerissen werden muss. Zum anderen sparen Anlieger Kosten, da sich beispielsweise die Stadtwerke an den Tiefbaukosten beteiligen müssen. Folge: „Für die Anwohner reduziert sich die Betragslast.“ Die derzeit geplante Reihenfolge ist nicht in Stein gemeißelt. Werden etwa massive Schäden im Kanal einer anderen Straße entdeckt, wird diese Straße vorgezogen.
Die Kosten
Anlieger interessiert es brennend, aber seriöse Kostenschätzungen sind Jahre im voraus nicht möglich. Viele Kriterien spielen eine Rolle: „Wir wissen nicht, wie der Unterbau einer Straße beschaffen ist. Muss der neu aufgebaut werden? Das hat entscheidenden Einfluss auf die Kosten“, erklärt Rüdiger Merse.
Darüber hinaus gebe es derzeit eine starke Nachfrage nach Tiefbauleistungen: „Da wissen wir nicht, wo finanziell die Reise hingeht.“ Auch wenn er den Wunsch von Anliegern nachvollziehen kann: „Frühzeitige Schätzungen machen keinen Sinn.“ Wer dennoch eine grobe Schätzung möchte, kann den Bodenrichtwert seines Eigentums (www.boris.nrw.de/borisplus) in Erfahrung bringen. „Das ist ein Wert, mit dem auch Banken und Bodengutachter rechnen. Da werden etwa 25 bis 30 Prozent des Bodenrichtwerts – ohne den Wert der Immobilie – als Erschließungsbeitrag kalkuliert“, sagt Rüdiger Merse.
Der Ablauf
Für Straßen, die nach den vor gut zwei Jahren im Bauausschuss festgelegten Kriterien zeitnah endausgebaut werden sollen, wird durch ein Ingenieurbüro die Ausbauplanung erstellt. Nachdem der Bauausschuss zugestimmt hat, findet eine Anliegerversammlung statt. „Da können dann Wünsche geäußert werden, wie viele Parkplätze es geben soll, wie viele Bäume, soll die Straße verkehrsberuhigt sein etc.“, erläutert Rüdiger Merse.
Hier gibt es dann erstmals valide Zahlen zu den Kosten, die durch den Ausbau auf die Anlieger zukommen. Anschließend ist der Endausbau erneut Thema im Bauausschuss. Eineinhalb bis zwei Jahre nach dem Endausbau verschickt die Stadt die Beitragsbescheide.
Die Ablöse
Anlieger können durch Ablösungsverträge ihrer Beitragspflicht nachkommen, erläutert Rüdiger Merse. Seit das Leipziger Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 ein letztinstanzliches Urteil gefällt hat, können Ablösungssummen (wieder) gezahlt werden, sagt Rüdiger Merse: „Dann ist die Beitragspflicht erledigt.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Beispiel der Mörikestraße entschieden, dass Städte den Anliegern keine zweite Ausbaurechnung stellen dürfen, wenn die Straßen erst Jahrzehnte später ausgebaut werden.
Straßen ohne Endausbau in Menden
A
Adolf-Sauer-Weg (Steinbergweg - Stadtgrenze); Adlerstraße (Lindort - Ende); Alter Bruch (Landwehr - Ende); Am Brandbusch (Sachsenstraße - Am Vollmersbusch); Am Felsenkeller (Schattweg - Ende); Am Fohrengraben (II. Abschnitt, Am Fohrengraben Wendeanlage Haus Nr. 18 - Wendeanlage II); Am Gillfeld (alt) (Mühlenbergstraße - Ende); Am Grauacker (Bösperder Weg - Ende); Am Hohen Ufer (Haus-Nr. 9 - Wendehammer) Am Hünenköpfchen (Schützenstraße - Hallenbad) Am Hünenköpfchen (Schützenstraße - Oesberner Weg) Am Kapellenberg (Am Goldacker - Ende); Am Kohlpütt (Lahrweg - Pellenberg); Am Neuwalzwerk (Bahnhofstraße in Bösperde - Ende); Am Schiefen Ufer (Paschesiepen - Baugrenze) Am Schwarzkopf (Schwitter Knapp - Roter Weg); Am Törnigskamp (Iserlohner Landstraße - Horlecke); An den Posten (Am Goldacker - Fuchshöhlenweg); An der Fingerhutsmühle (Iserlohner Landstraße - Oeseufer); An der Heilig-Kreuz-Kirche (Am Törnigskamp - Ende) An der Sägemühle (Werler Straße - Zum Mühlenteich) An der Schleifmühle (Mendener Straße - Am Limberg sowie Stichstraße Haus-Nr. 1 - 9); Anemonenweg (Kornblumenweg - Margueritenweg); Antoniusweg (Bittfahrt - Am Stein); Apricker Weg (Am Vogelsang - Wilhelm-Dortmann-Straße); Ardresweg (Halinger Dorfstraße – Am Fohrengraben); Asbecker Dorfstraße (Hüstener Straße - Ende); Asternweg (komplett); Auf dem Kleebusch (Loconer Weg - Niederoesbern); Auf dem Steinbrink (Bergstraße - Ende); Auf der Brake; Auf der Heese (Haus-Nr. 18 - 26); Auf der Kluse (Oesberner Weg - Münkerstraße sowie Münkerstraße - Am Limberg); Auf der Steinleie (Stichweg); Auf dem Dornstück (Wehrschau - Ende)
B
Baumweg (Haus-Nr. 1 - 7; Haus-Nr. 7 - 20); Bergstraße (Hüingser Ring - Ende Bebauungsgrenze; südlichste Stichstraße = Sackgasse); Berliner Straße (Röhnstraße - Eichendorffstraße/Am Vollmersbusch); Bieberblick (Friedhofstraße - Bebauungsplangrenze); Bieberwinkel (Haus-Nr. 8 - Bieberkamp); Bittfahrt (Am Goldacker - Ende); Bohnenkamp (Böingser Weg - Ende); Böingser Weg (Ortsausgang - Berger Weg); Bösperder Weg (Fröndenberger Straße - Schwitter Dorfstraße); Brakerfeld (Heidestraße - Hellenkamp); Bredde (Provinzialstraße – Mühlenbergstraße); Breiter Weg (B 7, Schwitterberg - Ende); Buchenweg (Ohlstraße - Ende); Bürgermeister-Rau-Straße (Windthorststraße - Leitmecke); Bussardweg (Hämmerstraße - Ende)
Kaiserstraße (Gartenstraße bis zum Schwitter Weg); Kampstraße (Hüingser Ring - Zum Buchholz); Karl-Zeller-Straße (Stichstraße zwischen den Grundstücken Schlünder und Kirchengemeinde; Reststück von Stichstraße gegenüber dem Kindergarten - Friedrichstraße bzw. Franz-Lehar-Straße; Kiefernweg (Kirschbaumweg - Hochfuhr); Kornblumenweg (Salbeiweg - Kamillenweg)
L
Lahrweg (Abschnitt ab ehemals Flurstück 13 bis Am Lahrkreuz); Leibnizstraße (Eupener Straße - Intzestraße); Lerchenstraße (Gertrud-Bäumer-Straße - Bräukerweg); Lindenstraße (Hüinger Ring - Ende); Loconer Weg (Haböcken - Niederoesbern); Luise-Hensel-Straße (Ina-Seidel-Straße - Ende)
M
Magdalenenstraße (Pfarrer-Wiggen-Straße - Holzener Dorfstraße); Manöverweg (Fasanenweg - Bräukerweg); Max-Eyth-Straße (Fröndenberger Straße - Ende); Meierfrankenfeldstraße (Böingser Weg - Wendehammer): Meisenweg (Holzener Straße – Wendehammer); Milanstraße (Hämmerstraße - Adlerstraße); Mozartstraße (Zum Sundern - Ende (Lage: Süd-Nord); Wendehammer bis Mozartstraße (alt)); Mühlenbergstraße (Landwehr - Unnaer Landstraße); Münkerstraße (Auf der Kluse - Reidemeisterstraße)
N
Neue Straße (Provinzialstraße - Halinger Dorfstraße; Halinger Dorfstraße - Wälkesbergweg; Wälkesbergweg - Hugemarkweg); Nussbaumweg (Hochfuhr - Schwitterknapp)
O
Ob dem Glockenteich (komplett); Obere Heidestraße )Provinzialstraße - Wendeanlage); Ohlstraße (Hüingser Ring - Buchenweg); Osthöfen (Halinger Dorfstraße - Ende); Overhuesstraße (tlw. unausgebaut)
Zedernweg (Schwitter Knapp - Kirschbaumweg); Zum Buchholz (Auf der Heese - Ende); Zum Eisenwerk (Ende Grundstücksgrenze Kress - Walzweg); Zum Hofe (Bergstraße - Ende); Zum Kortenrott (Hüingser Ring - Ausbauende, Baugrenze); Zum Mühlenteich (Bachstraße - Stiftstraße; westlicher Stichweg); Zum Sundern (Hüingser Ring - Brahmsstraße; Brahmsstraße - Ende)
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Der Hauskauf
Wer eine Immobilie kauft, sollte vorher unbedingt Kontakt zur Stadt suchen, um zu klären, ob Erschließungsbeiträge fällig werden, rät Merse: „Da kann ein Käufer sonst kalt überrascht werden.“
Gibt es Ausnahmen?
Nein, Ausnahmen beim Endausbau von Straßen gibt es nicht. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Anlieger den Endausbau nicht möchten und mit einer Schlagloch-Straße zufrieden sind. „Es wäre ungerecht, einen Teil der Straßen endauszubauen und andere nicht“, erläutert Rüdiger Merse. Es gelte bundesweit geltendes Erschließungsrecht nach dem Baugesetzbuch, „und das nicht erst, seit Kommunen weniger Geld haben“, betont Rüdiger Merse. „Es liegt nicht im Ermessen des Rates oder des Bürgermeisters, ob Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen. Wir tun das ja schließlich nicht, um jemanden zu ärgern.“
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