Menden. . 29-jähriger Mendener kommt vorm Amtsgericht trotz umfangreicher Anpflanzung von Haschpflanzen und Dealerei mit milder Strafe davon.

Einen üppigen Cannabis-Anbau fand die Polizei 2016 in der Wohnung eines mittlerweile 29 Jahre alten Mendeners. Nun kam es zur Verhandlung vorm Amtsgericht. Weil der Angeklagte glaubhaft machen konnte, das daraus hergestellte Rauschmittel hauptsächlich seiner damaligen Freundin zur Linderung ihrer schweren Epilepsie zur Verfügung gestellt zu haben, blieb die Strafe für den geständigen Mendener im unteren Rahmen des Gesetzes: ein Jahr und drei Monate Haft zur Bewährung.

Epilepsie zurückgedrängt

Äußerst schüchtern wirkte der junge Mann in der Beweisaufnahme, sichtbar rang er um Worte und Erklärungen auf die Nachfragen von Amtsrichter Wefers. „Meine Ex-Freundin litt damals unter schwerer Epilepsie. Sie hatte teilweise mehrere Anfälle täglich, kippte ohne Vorwarnung einfach um. Wenn sie das Marihuana rauchte, kamen die Anfalle manchmal nur einmal im Monat, sie konnte dann recht normal leben.“

Mit dem Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung will der mittlerweile 29-Jährige vor allem deshalb angefangen haben, um die Schmerzen und Anfälle der damaligen Lebensgefährtin zu lindern. Den genauen Zeitpunkt konnte er nicht mehr benennen. Im Herbst 2016 jedenfalls hatte die Polizei unter anderem 22 Setzlinge in Boxen und unter starken Leuchtstoffröhren in seiner Wohnung, Mutterpflanzen auf der Terrasse sowie über 700 Gramm schon verarbeiteten Marihuanas gefunden. Eine Analyse des Landeskriminalamtes (LKA) ergab insgesamt über 4000 Konsumeinheiten.

Bereits verarbeitetes Rauschmittel sowie die zu erwartende Erntemenge ergaben außerdem zusammen etwa 90 Gramm des Wirkstoffs THC, womit die juristisch definierte Grenze der geringen Menge - 7,5 Gramm - weit überschritten war. Staatsanwalt und Gericht stellten, auch aus dem LKA-Gutachten heraus, das ziemlich professionelle Vorgehen des Angeklagten bei Anbau und Verarbeitung fest.

„Das habe ich mir alles aus Büchern angelesen, im Zuge der Erkrankung meiner Ex“, so der Beschuldigte. Ihren Namen wollte er vor Gericht nicht angeben. So könnte sie theoretisch eine ärztliche Bescheinigung über die lindernde Cannabis-Wirkung für ihre Krankheit vorlegen, wolle aber mit dem Verfahren nichts zu tun haben. Die durchaus gute Absicht nahm das Gericht dem 29-Jährigen aber auch so ab. „Ich wollte den Stoff lieber selber herstellen als dass sie möglicherweise schlechtes Zeug von zwielichtigen Leuten kaufen muss.“

Allerdings stieg mit dem Anbau auch der eigene Konsum des 29-Jährigen massiv an, außerdem handelte er mit dem Marihuana aus Eigenproduktion. „Aber nur, um meine Kosten zu decken.“

Beschuldigter wird bald Vater

Zeitraum, Menge und Aufwand der Cannabisproduktion und damit eine durchaus vorhandene kriminelle Energie wirkten strafverschärfend. Positiv rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er nicht vorbestraft war und seit dem Auffinden der Plantage vor eineinhalb Jahren nicht mehr aufgefallen ist. Zudem hat er eine Suchtberatung aufgesucht. Das alles summierte sich zur positiven Sozialprognose. Die am Ende geurteilten ein Jahr und drei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den größten positiven Faktor für die Zukunft erhofft sich Richter Wefers aber von der Tatsache, dass der 29-Jährige demnächst zum ersten Mal Vater wird. „Sie wollen das Kind sicher aufwachsen sehen.“

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In Richtung der Ex-Freundin, die der Verhandlung nicht beiwohnte, sagte der Richter: „Mittlerweile gibt es legale Möglichkeiten, aus medizinischen Gründen an Cannabis zu kommen.“