Menden. . 45-Jähriger spielt Hakenkreuz-Vorfall bei der Gerichts-Verhandlung herunter. Der Mendener steht unter Bewährung.

Ein 45 Jahre alter Mendener hat auf seinem Facebook-Profil Hakenkreuze und NSDAP-Symbole gezeigt – das ist strafbar, weil Symbole von verfassungsfeindlichen Organisationen nicht verbreitet werden dürfen. Der geständige Angeklagte selbst sagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht, er finde das Zeigen der Symbole nicht so schlimm. Weil das bereits die zweite Straftat während einer laufenden Bewährung war, muss er nun für drei Monate ins Gefängnis.

„Ja, ich habe das getan. Ich finde das nicht schlimm, und in anderen Ländern ist das erlaubt“, waren seine Worte in der Einlassung. Diese war unterfüttert mit Bildern seines Facebook-Profils, auf dem der Mendener im Oktober vergangenen Jahres eine maskierte Person mit Hakenkreuz-Tattoo sowie den von der NSDAP verwendeten Reichsadler zeigte. Die Bilder soll er von einem Freund in dem sozialen Netzwerk erhalten und dann geteilt haben. Somit waren sie öffentlich einsehbar.

Faszination für das Gedankengut

Rechtfertigend führte der 45-Jährige weiter aus, dass das Hakenkreuz historisch aus einem ganz anderen Kontext stamme. Ob er selbst Sympathie für das entsprechende Gedankengut hege, erklärte der arbeitslose Mann genauso wenig wie den Grund, die Bilder überhaupt öffentlich gezeigt zu haben. Zumindest fühle er sich angezogen und fasziniert davon, sagte seine Bewährungshelferin in der Hauptverhandlung vor dem Mendener Amtsgericht aus. Gespräche über politische Themen habe sie in ihren Treffen mit dem Mann um einer guten Atmosphäre willen lieber ausgespart.

Sie attestierte dem Mendener eine „kurze Zündschnur“ und latente Aggressivität. Zum Ausdruck gekommen war das auch bei einem Vorfall vor wenigen Monaten im Jobcenter. Dort hatte er Mitarbeitern Gewalt angedroht weil diese ihm die Sozialleistungen kürzen wollten. „Der Satz, dass ich hier eine Bombe hochgehen lasse, war nur ein Scherz“, erklärte er in der Verhandlung lapidar.

In dem damaligen Verfahren gab es aber eine Verurteilung wegen Beleidigung und Nötigung, die sich zu einem längeren Vorstrafenregister dazu addiert.

Verbotene Symbole

Weil diese angesprochene Verurteilung und die jetzige wegen des Zeigens der verbotenen Symbole beide in eine noch laufende Bewährungszeit fallen, sah Amtsrichter Wefers für eine weitere Bewährung keinen Anlass mehr. Stattdessen verurteilte er den Mendener zu drei Monaten Haft.

Die tatsächliche Vollstreckung einer so kurzen Haftstrafe sei zwar selten und ungewöhnlich, hier aber geboten, begründete Wefers. Zwar gebe es eine halbwegs gute Sozialprognose mit eventueller Aussicht auf einen Job. „Aber zur erfolgreichen Bewährung gehört eben auch, keine weiteren Straftaten zu begehen“, so der vorsitzende Richter. Und da habe der Angeklagte eben versagt.