Menden. . Eine irre Verfolgungsjagd mit der Polizei durchs nächtliche Menden lieferte sich ein 28-Jähriger. Jetzt startete der Prozess.
Eigentlich sollte das Mendener Amtsgericht jetzt gegen einen 28-jährigen Arnsberger verhandeln, der sich im August 2017 in der Nacht eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Mendener Innenstadt geliefert hat. Anklagt ist er letztendlich wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. Aber der Angeklagte erschien nicht zu seiner Verhandlung.
Über den Vorfall hatte die WP am 5. August berichtet. Das Auto des Arnsbergers war damals in der Nacht gegen 3.40 Uhr Polizeibeamten aufgefallen, als der Fahrer an der Iserlohner Landstraße eine rote Baustellenampel missachtete. Die Anhalte-Zeichen der Polizisten daraufhin ignorierte er, versuchte vielmehr, ihnen zu entkommen. Dabei raste er mit deutlich über 100 km/h durch die Mendener Innenstadt, wurde erst durch einen geplatzten Reifen an seinem Wagen nach der Kollision mit dem Bordstein an der Bodelschwinghstraße aufgehalten. Verletzt wurde bei dieser halsbrecherischen Aktion glücklicherweise niemand.
Fahrer unter Drogeneinfluss
Bei der Festnahme stellten die Beamten fest, dass der 28-Jährige keinen Führerschein besitzt. Außerdem stand er unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Weil die Dosis aber so gering war, dass sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigte, und weil bei der Verfolgungsjagd mitten in der Nacht niemand korrekt gefährdet wurde, lautete die Anklageschrift „nur“ auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dennoch wollte sich der Arnsberger dem Verfahren anscheinend nicht stellen. Zum angesetzten Termin vor dem Mendener Amtsgericht erschien er nicht. Gleiches galt für seine 31-jährige Beifahrerin, die während der Fahrt mit im Auto saß und die als Zeugin geladen war. Sie wurde deshalb zu einem Ordnungsgeld verdonnert.
Angeklagter ist vorbestraft
Für den 28-Jährigen hätte theoretisch auch die Möglichkeit bestanden, den Fall mit einem Strafbefehl, also einer richterlichen Entscheidung nach Aktenlage ohne Anhörung der Beteiligten, zu regeln. Da der Mann aber vorbestraft ist, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft das als nicht mehr angemessen an. Es wird deshalb ein neuer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem der Angeklagte durch die Polizei noch einmal besonders nachdrücklich auf seine Pflicht, dann auch zu erscheinen, hingewiesen werden wird.