Menden. Eine Mendener Mieterin rechtfertigt die Verwüstung einer Wohnung als Racheakt am Vermieter. Sie gibt die Taten zu, aber nicht alle.

Die 31-jährige Mieterin, die eine Wohnung an der Iserlohner Landstraße verwüstet hat, gibt die Tat gegenüber der WESTFALENPOST offen zu. Sie habe sich vor dem Auszug am Vermieter rächen wollen. Der Vermieter beklagt mehrere zehntausend Euro Schaden (WP berichtete). Die Mieterin wirft dem Vermieter nun vor, einen Teil der Schäden selbst inszeniert zu haben. Dieser bestreitet das.

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„Die ganzen Beschädigungen gehen nicht auf mein Konto, sondern ein Teil davon“, schreibt die Mieterin im Kontakt mit der Redaktion. Die Frau will ihren aktuellen Aufenthaltsort und den ihrer Kinder geheim halten. Sie wolle erst einmal zur Ruhe kommen. Sie leide unter Panikattacken, fühle sich ihrerseits vom Vermieter verfolgt, spricht von „Psycho-Terror“. Die Verwüstungstour sei „eine Art Befreiung“ gewesen.

Strom und Wasser abgeschaltet

Der Fall ist mittlerweile eine Sache für die Behörden. Die Verantwortlichen im Jugendamt wollen sich mit Verweis auf Daten- und Persönlichkeitsschutz der Kinder nicht zu Details äußern. Stadtsprecher Johannes Ehrlich bestätigt ganz allgemein: „Das Jugendamt ist involviert. Wenn es notwendig wird einzugreifen, werden wir das Notwendige tun.“ Weil die Familie bei der Räumung nicht mehr anwesend war, sei es nicht notwendig gewesen, eine Ersatzwohnung zu beschaffen, damit die Familie nicht obdachlos wird.

Die Mieterin wirft dem Vermieter vor, Strom, Warmwasser und Heizung abgestellt zu haben. Das geben die Vermieter auch zu. Das Amtsgericht stellte daraufhin fest, dass die Abschaltung nicht legal war, obwohl die Mietzahlungen ausblieben. Die Mieterin setzte am 27. Dezember eine einstweilige Verfügung durch, die den Vermieter dazu verpflichtete, Warmwasser und Heizungszufuhr vorerst wiederherzustellen, allerdings bis maximal zum 31. Januar 2018. So lange hätte die Mieterin in der Wohnung wohnen dürfen, wenn sie die Bedingungen eines Vergleichs erfüllt hätte.


Die verstopfte Dusche.
Die verstopfte Dusche.

Die Mieterin unterstellt dem Vermieter, dass er einen Teil der Schäden selbst angerichtet habe. Sie habe nur die Wände besprüht. Sie habe auch Müll und Möbel stehenlassen. „Die Möbel waren noch gut, doch wir hatten keinen Platz mehr.“ Sie habe auch die Tapete von der Wand gerissen, weil sich diese schon von alleine gelöst habe. „Ich habe lediglich die Sicherung ausgeschaltet, bevor ich gegangen bin.“ Die Elektrik habe sie nicht herausgerissen und auch keine Türen zugeklebt. Gegenüber der Redaktion beschreibt die Mieterin allerdings überraschenderweise auch Schäden, die öffentlich noch gar nicht bekannt waren.

Vermieter nach Vorwurf empört

„Meine Eltern waren selbst mit dem Gerichtsvollzieher zum ersten Mal wieder in der Wohnung“, sagt Esra Hanpa, die Tochter der Vermieterfamilie. Sie zeigt sich entsetzt von den Vorwürfen. Die Vermieter berufen sich auf den Räumungsbeschluss, der schon im Dezember erging, aber zunächst nicht umgesetzt wurde, weil noch eine Frist abgewartet wurde. Ein Härtefall-Antrag wurde abgewiesen.

Mehrere Quellen bestätigen unabhängig voneinander gegenüber der WP, dass die Wohnung vor dem Wochenende in einem guten Zustand war. Die Mutter gilt auch ausdrücklich nicht als Messie. Sie soll aber bereits mehrfach ähnlichen Mietärger gehabt haben. Die Frau bestreitet, eine sogenannte Mietnomadin zu sein. Auf Fragen zu ihrer Vergangenheit äußert sie sich nicht. Sie legt Wert nur auf die Feststellung, dass ihre Kinder bereits aus der Wohnung waren, als sie auf Zerstörungstour ging. „Ich möchte klarstellen, dass meine Kinder die Wohnung so nie gesehen haben. Sie haben in all der Zeit genug durchgemacht.“