Menden. . Betreiber strengen Gerichtsverfahren an und kassieren Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Endgültige Entscheidung steht noch aus.

Mehrere hundert Absagen muss die Stadt Menden jedes Jahr an Betreiber von Karussells, Imbissständen und Verkaufsbuden verschicken. Für sie gibt es keinen Platz auf der Pfingstkirmes. Nicht jeder nimmt die Absage einfach hin. In diesem Jahr haben gleich vier Betreiber ein Gerichtsverfahren angestrengt – mit positiver Tendenz für die Stadt.

„Vier Betreiber haben gegen den ablehnenden Bescheid von 2017 geklagt“, sagt Martina Potthoff, Leiterin der städtischen Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Drei der Kläger hatten ein Eilverfahren angestrengt, um kurzfristig doch noch einen der begehrten Plätze auf dem Rummel in der Hönnestadt zu bekommen. Einer der Drei habe seine Klage zurückgezogen, die beiden anderen kassierten eine Schlappe vor Gericht. Zwar stehe die endgültige Entscheidung des Gerichts noch aus, erklärt Martina Potthoff. Aber die Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Arnsberg im Zuge der Eilentscheidung getroffen habe, „ist uns natürlich runtergegangen wie Butter“.

Stadt übt Ermessensspielraum aus

Von der Eilentscheidung sei das Signal ausgegangen, dass die Stadt die Zulassungsrichtlinien zur Vergabe angewendet habe und dass die Stadt „alles richtig gemacht“ habe, sagt Martina Potthoff. Die Stadt habe einen Ermessensspielraum, den sie aber „ordnungsgemäß“ ausgeübt habe. Dieses Signal durch das Verwaltungsgericht war für die Stadt umso wichtiger als es in früheren Jahren wiederholt Kritik an der Vergabepraxis gegeben habe.

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Die städtische Jury hatte für die Kirmes 2017 – wie auch in der aktuellen Sichtungsphase für den Rummel 2018 – jede einzelne Bewerbung bewertet. Dabei bewerteten drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Bewerbungen nach einem festgelegten Kriterienkatalog. Gradmesser waren die „Richtlinien für die Zulassung von Standplätzen auf der Mendener Pfingstkirmes“, die seit August vergangenen Jahres in Kraft sind. Für das Auswahlverfahren spielen Kriterien wie Neuheiten, Attraktivität, Neubeschicker, bewährte Betriebe sowie die regionalen Komponente eine Rolle. Das Auswahlprozedere wird dokumentiert, der Kirmes-Beschicker darf Einblick in das Jury-Urteil zu „seiner“ Bewerbung nehmen.

Nach der Eilentscheidung stehe das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg noch aus, erläutert Martina Potthoff. Wann die endgültige Entscheidung über die Kirmes-Beschicker, die sich weiterhin juristisch gegen ihre Absage für die Kirmes 2017 wehren, fällt, ist noch offen. Vincent Basteck, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg und Pressesprecher, erläutert auf Anfrage der WP, dass der Zeitpunkt für die Entscheidung noch nicht absehbar sei. Drei Entscheidungen muss das Verwaltungsgericht Arnsberg treffen, bestätigt Vincent Basteck, „eine Klage wurde zurückgezogen“.