Menden. . Menden profitiert von der brummenden Konjunktur. Die Gewerbesteuer sprudelt. Doch der Kämmerer bleibt vorsichtig.
- Die Konjunktur brummt. Menden profitiert davon
- Der Stadtkämmerer bilanzierte bisher ein sattes Plus bei der Gewerbesteuer
- Dennoch bleibt der Chef-Haushälter vorsichtig. Er hat gute Gründe
Die brummende Konjunktur beschert der Stadt Menden einen warmen Geldregen. Vor allem die Gewerbesteuer sprudelt. Das Plus bezifferte Kämmerer Uwe Siemonsmeier auf Anfrage der WP auf zwölf Prozent. Dennoch bewertet er das Ergebnis zunächst mit Vorsicht.
Bisher kassierte die Stadt 32,0 Millionen Euro Gewerbesteuer. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es lediglich 28,5 Millionen Euro.
Es kann Überraschungen geben
Seine Zurückhaltung begründete Siemonsmeier mit Unwägbarkeiten, „da das ganze Jahr über Festsetzungsbescheide über den Steuermessbetrag durch die zuständigen Finanzämter in ganz Deutschland eintrudeln“. Siemonsmeier verwies darauf, dass die Zentrale der Discounter-Kette Aldi in Essen sitze, die Zentrale der Drogerie-Kette Rossmann hingegen in der Nähe von Hannover. Daraus ergibt sich für den Chef-Haushälter ein schwer kalkulierbares Risiko: „Jede Woche also kann uns eine fette Nachzahlung oder umgekehrt eine dicke Rückzahlungsverpflichtung ins Haus flattern. Ich rechne immer mit Überraschungen.“
Landwirtschaftliche Fläche und Häuser
Mehr Geld nimmt die Stadt Menden auch mit den Grundsteuern A und B ein. Die Grundsteuer A müssen Landwirte für gewerblich genutzten Grundbesitz zahlen. Die Grundsteuer B fällt für alle übrigen Grundstücke an. Beispielsweise müssen Hausbesitzer Grundsteuer B entrichten.
Für dieses Jahr rechnet Siemonsmeier 76 800 Euro Einnahmen an Grundsteuer A. Im Vorjahr kamen 74 700 Euro zusammen. Das bedeutet dies eine Steigerung von 2100 Euro. Das sind knapp drei Prozent.
Bei der Grundsteuer B sind in diesem Jahr 11,235 900 Euro angewiesen. Im vergangenen Jahr waren es lediglich 11,184 500 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 51 400 Euro – eine Steigerung um 0,5 Prozentpunkte.
Grundsteuer-Einnahmen fix
Die Einnahmen durch die Grundsteuern A und B sind nach Ansicht des Kämmerers deutlich berechenbarer. Siemonsmeier: „Unterjährig verändern sich diese Zahlen nicht mehr, sie sind bereits in den Grundbesitzabgabenbescheiden Anfang des Jahres fixiert.“ Hintergrund: „Der Messebetrag der Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt für den Grundbesitz einmalig ermittelt und fortan nicht mehr verändert wird.“ Veränderlich sei lediglich der Hebesatz. Er wird jährlich in der Haushaltssatzung des Rates festgesetzt.
Dennoch gibt es auch bei den Grundsteuer-Einnahmen Abweichungen – durch Neubauten, für die erstmalig ein Einheitswert festgelegt wird, und durch Erlass der Grundsteuer in Einzelfällen.