Menden. Das technische Gutachten zum Mendener Schützenfestunglück liegt vor. Demnach gab es an dem Auto des 76-jährigen Unglücksfahrers keinen technischen Defekt. Der Mann war im Juli in einen Schützenzug gerast und hatte dabei drei Menschen getötet.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erklärte am Dienstagnachmittag, dass ein Defekt an sicherheitsrelevanten Bauteilen des Mercedes A-Klasse, der für den Unfall mitverantwortlich sein könnte, nach Überprüfung des Fahrzeugs auszuschließen sei. 

Mit Kickdown beschleunigt

Der Hergang am 19. Juli wurde auch aus technischer Sicht rekonstruiert. Demnach ergibt sich folgendes Bild: Nachdem der Rettungswagen, der den Schützenumzug nach hinten abgesichert hatte, auf dem Schwitter Weg zum Stehen gekommen war, scherte der Beschuldigte mit seinem Pkw nach links aus der wartenden Autoschlange aus.

Danach hat der 79-Jährige nach Erkenntnis der Gutachter sein mit einem Automatikgetriebe ausgestattetes Fahrzeug  beschleunigt. Und zwar unter Ausnutzung der vollen Motorleistung, also mit dem so genannten Kickdown, bis auf eine Geschwindigkeit von mindestens 65 bis 75 Stundenkilometern.

Kein Abbremsen

So ist es nach Angaben der Staatsanwaltschaft  zu einer Kollision mit den Menschen auf der Fahrbahn und anschließend mit dem am Ende des Schwitter Weges abgestellten Polizeiautos gekommen. Erschreckend: Für die gesamte Kollisionsphase kann nach den Feststellungen des Sachverständigen keine Abwehrbremsung festgestellt werden.

Schwächeanfall oder Herzinfarkt ausgeschlossen

Ein Schwächeanfall oder ein eventuelles Verkrampfen auf Grund eines Infarktes erscheint aus technischer Sicht in Anbetracht des komplexen Fahrvorganges (Gangwahl, Lenken, Beschleunigen u.a.) höchst unwahrscheinlich. Laut Staatsanwaltschaft muss nun das noch nicht vorliegende medizinische Gutachten weitere Aufschlüsse geben.

Weitere Untersuchungen

Als Ursache für die Lenkbewegung in Richtung der auf der rechten Fahrbahnseite marschierenden Schützen könnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft  ein Streifkontakt des linken Außenspiegels mit einer am linken Fahrbahnrand stehenden Zuschauerin in Betracht kommen. Insoweit seien weitere Überprüfungen erforderlich, die inzwischen veranlasst worden seien.