Menden. . Die Heimaufsicht des Märkischen Kreises ist zufrieden mit Mendens Pflegeeinrichtungen. Eine war besonders gut.

  • Die Heimaufsicht des Märkischen Kreises war zufrieden
  • Mendens Pflegeeinrichtungen behoben kleinere Mängel blitzschnell
  • Eine Einrichtung war besonders gut: das St.-Vincenz-Heim

Die WTG-Behörde (vormals Heimaufsicht) des Märkischen Kreises hat einen umfassenden Prüf-Bericht zu Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen veröffentlicht – auch mehrere Mendener Häuser wurden überprüft.

Überwiegend sei die WTG-Behörde „mit der Qualität der Versorgung (...) zufrieden“, heißt es seitens des Kreises. In Mendener Einrichtungen wurden – bis auf eine Ausnahme – nur „geringfügige Mängel“ gefunden. Aber es hat laut Kreissprecherin Ulla Erkens auch „einen vorübergehenden Belegungsstopp in einer Einrichtung in Menden gegeben“.

St. Vincenz top

Um welche Einrichtung es sich bei dem Belegungsstopp handelt, möchte sie nicht sagen: „Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Einrichtungen geben wir nicht“, so Erkens.

Eine Mendener Senioreneinrichtung ist da mit Sicherheit auszuschließen: Das Altenheim St. Vincenz war die einzige „Pflegeeinrichtung nach SGB XI“, bei der während der Prüfung (27. Oktober 2016) nicht ein einziger Mangel festgestellt wurde. „Schön, dass der Prüfbericht alle Mühen der Belegschaft und der Ehrenamtlichen zu 100 Prozent als erfüllt ansieht“, heißt es von Martina Schewe-Glembin vom Vincenz-Altenheim.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Verstöße gegen die „Rechtmäßigkeit“ von „Freiheitsentziehenden Maßnahmen“, wie bei einer Prüfung der Cramer’schen Fabrik (6. April 2016) bemängelt, seien schwierig zu bewerten. Jährlich müsse ein Beschluss des Amtsgerichtes oder eine freiwillige Erklärung eines Patienten erneuert werden, dass zu dessen Eigenschutz „Gitter während der Nacht hochgezogen werden müssen, damit Patienten nicht aus dem Bett fallen, oder Patienten im Rollstuhl mit Bauchgurt gesichert werden, damit sie nicht ‘rausfallen“, so Erkens. Bei einer weiteren unangemeldeten Prüfung (11. April 2017) wurde dieser und sechs weitere „geringfügige Mängel“ aber behoben. Auf eine WP-Anfrage antwortete die Cramersche Fabrik nicht.

Kleinere Mängel schnell abgestellt

Eine Übersicht über Mendens Pflegeeinrichtungen
Eine Übersicht über Mendens Pflegeeinrichtungen © Theresa Dierkes

Mängel bei der „Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte“, wie bei einer Prüfung des Jochen-Klepper-Hauses (27./28. Januar 2016) sowie des Hansa Seniorenwohnparks (7. Februar 2017) festgestellt, erklärt der Kreis folgendermaßen: „wenn nicht richtig dokumentiert wird bzw. nicht deutlich wird, wie der Beirat (...) an der Gestaltung der Freizeitplanung und Planung der Verpflegung beteiligt wurde“.

Hansa-Hausleitung Michaela Dittrich erklärt: „Wir hatten ein Protokoll vom Heimbeirat nicht eingereicht.“ Allerdings seien die Mängel so gering wesen, „dass wir sie sehr schnell beheben konnten“, so Dittrich. Auch beim Jochen-Klepper-Haus sei man „mit dem Ergebnis der Überprüfung sehr zufrieden“, die zwei geringfügigen Mängel seien „umgehend behoben“ worden, sagt Einrichtungsleitung Birgit Frerkes.

Wesentliche Mängel bei einer Einrichtung

Das einzige Mal, dass die WTG-Behörde bei einer Einrichtung in Menden „wesentliche Mängel“ erkannt hat, war bei einer Prüfung des Integra Seniorenpflegezentrums (23. Februar 2016). Wie bei mehreren anderen Einrichtungen auch, wurde hier die „Dokumentation“ im Bereich „Pflege und Betreuung“ kritisiert. Am 25. August 2016 seien diese Mängel laut des Pflegeberichtes aber beseitigt worden. Bei einer weiteren Prüfung (31. Januar 2017) waren sie dennoch noch immer als „geringfügige Mängel“ gelistet.

Auf die WP-Anfrage diesbezüglich gab es seitens des Integra-Seniorenpflegezentrums keine Stellungnahme.

Pflege ist der Hauptaspekt

Das WTG-Team besteht aus vier Fachleuten, zwei bis drei werden jeweils für die turnusgemäßen und unangemeldeten Prüfungen pro Einrichtung eingesetzt. „Die Prüfungs dauert ein bis zwei Tage“, erklärt Erkens das Prozedere. Hauptaspekt sei stets, „dass die Pflege in den Einrichtungen geleistet wird“.