Fröndenberg. . Etliche Energie-Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) fallen, müssen künftig in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Darauf weisen die Stadtwerke Fröndenberg jetzt vorsorglich hin.

Etliche Energie-Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) fallen, müssen künftig in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Darauf weisen die Stadtwerke Fröndenberg jetzt vorsorglich hin.

Wer nicht oder nur lückenhaft erfasst ist, erhält eine reduzierte bis gar keine Einspeisevergütung mehr für den selbst erzeugten Strom. Stichtag ist der 1. Juli, dann tritt die Marktstammdatenverordnung in Kraft. Wer seine EEG- oder KWK-Anlage nach diesem Datum in Betrieb nimmt, muss sich beim neuen Register anmelden. Für Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juni 2019.

Nach der Marktstammdatenverordnung müssen „alle ortsfesten Einheiten zur Erzeugung, Speicherung oder zum Verbrauch von Strom oder Gas, wie beispielsweise EEG- und KWK-Anlagen oder Großverbraucher“, im Markstammdatenregister registriert werden. Noch bis 30. Juni müssen sich die Netzbetreiber daher im Marktstammdaten-Register registrieren.

Volker Kretschmer, Technischer Leiter der Stadtwerke Fröndenberg: „Dies ist notwendig, da die geforderten Angaben der anderen Akteure größtenteils auf diesen Daten aufbauen.“ Außerdem haben die Netzbetreiber (für das Stadtgebiet Fröndenberg sind dies die Stadtwerke) die Aufgabe, die Daten von Einheiten im Zuge der Netzbetreiberprüfung zu kontrollieren.