Zurzeit zahlt die Stadt einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis einschließlich zum zwölften Lebensjahr (maximal jedoch 72 Monate lang). Voraussichtlich ab Juli dieses Jahres soll die Gruppe der Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren hinzukommen, wie Udo Knest, Teamleiter Soziales im Rathaus, berichtet. Zudem entfalle die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten. Der Teamleiter Soziales zeigt sich unzufrieden, „weil wir bislang keine klaren Regelungen bekommen haben“.
Zurzeit zahlt die Stadt einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis einschließlich zum zwölften Lebensjahr (maximal jedoch 72 Monate lang). Voraussichtlich ab Juli dieses Jahres soll die Gruppe der Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren hinzukommen, wie Udo Knest, Teamleiter Soziales im Rathaus, berichtet. Zudem entfalle die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten. Der Teamleiter Soziales zeigt sich unzufrieden, „weil wir bislang keine klaren Regelungen bekommen haben“.
Der Bundesrat solle die Änderungen am 7. Juli beschließen, die dann rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten sollen. „Die Folge ist aber, dass wir im Juli erst mal noch das alte Recht haben“, erklärt Udo Knest.
Die Zahlungen werden geregelt im so genannten Unterhaltsvorschussgesetz. Es hat das Ziel, den Unterhalt von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse zu sichern und „regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil zum Beispiel nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt“, heißt es bei Wikipedia.