Menden. . Verwaltungsgericht gibt Verdi-Klage Recht. Zum Frühlingsmarkt bleiben die Geschäfte am Sonntag geschlossen. „Kopfschütteln“ bei der Werbegemeinschaft.
- Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Menden geschlossen
- Werbegemeinschaft kann über Verdi-Klage „nur den Kopf schütteln“
- Stadtfest-Besucher werden am Samstag befragt
Das Gericht hat entschieden: Am nächsten Sonntag bleiben die Geschäfte zum Mittelalter- und Frühlingsmarkt geschlossen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab der Klage der Gewerkschaft Verdi im Eilverfahren (WP berichtete) statt. Begründung: Der Stadtrat, der die Öffnung von 13 bis 18 Uhr im Februar genehmigt hatte, habe sich nicht davon überzeugt, dass das Interesse am Mittelalter- und Frühlingsmarkt größer ist als an der Ladenöffnung. Zudem rechtfertige der „Mendener Frühling“ keine Ladenöffnung im ganzen Stadtgebiet außer Lendringsen und Hüingsen.
Die Verordnung sei „ohne Anhörung der Gewerkschaft Verdi beschlossen“ worden und werde dem verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags und der Feiertage nicht gerecht, betonte Ulrich Padberg, Verdi-Bezirksgeschäftsführer in Südwestfalen. Und während Gewerkschaftssekretärin Monika Grothe allen Beschäftigten für Sonntag nun „Zeit für Familie, Kultur und die schönen Dinge des Lebens“ wünscht, geht es auf der Gegenseite weniger entspannt zu.
Kopfschütteln
Zwar erwarten Stadt und Werbegemeinschaft, dass der Mittelalter- und Frühlingsmarkt viele Menschen in die Innenstadt zieht. Dort locken „ein buntes Frühlingssortiment und eine Zeitreise ins Mittelalter“ – mit Gauklerspielen, Handwerk und Köstlichkeiten jeweils von 10 bis 18 Uhr. Auch die Geschäfte sind bis 18 Uhr offen, jetzt aber nur noch am Samstag.
„Über den Eilantrag und die Klage von Verdi können wir nur den Kopf schütteln“, erklärt indes Frank Oberkampf, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Menden. Dass Verdi hier gewonnen habe, sei nicht nur schädlich für das Stadtfest, sondern langfristig auch für die Beschäftigten in den Geschäften.
Befragungen und Zählungen
Sebastian Arlt, Erster Beigeordneter im Rathaus, bedauert das Urteil. Aber: „Wir stehen nicht alleine da, auch Hagen und Iserlohn sind betroffen.“ Für die „Verkaufsoffenen“, die noch geplant sind, wollen Ordnungsamt und Rechtsabteilung jetzt die Sonderverordnungen überprüfen, „so dass sie möglichen weiteren Klagen standhalten“.
In den Geschäften werde es bereits am Samstag Befragungen der Kunden und Besucherzählungen geben. Oberkampf: „Wir bitten alle Besucher, sich an den Befragungen zu beteiligen.“