Menden. . Bundesschießmeister Wolfgang Klauke mahnt Amtskollegen und Vogelbauerim Sauerländer Schützenbund eindringlich, alle geltenden Maße einzuhalten.
- Vogelbauer im Sauerländer Schützenbund müssen sich an geltende Maße halten
- Brustumfang eines Holzvogels darf die Dicke von 150 Millimetern nicht überschreiten
- Rundschreiben von Bundesschießmeister Wolfgang Klauke aus Halingen
Der Brustumfang eines Holzvogels für Schützenfeste darf die Dicke von 150 Millimetern keinesfalls überschreiten. Darauf hat Bundesschießmeister Wolfgang Klauke aus Halingen jetzt seine Kollegen aus den sieben Kreisen des Sauerländischen Schützenbundes (SSB) in einem Rundschreiben aufmerksam gemacht. Klauke ruft darin eindringlich zu Wachsamkeit und Disziplin auf. Erst kürzlich habe es eine Sitzung mit Vertretern von Kreispolizeibehörden und Schießstandsachverständigen gegeben. Darin sei auch die erneute Reduzierung der Vogel-Durchmesser ein Thema gewesen. Anlass: Im Hochsauerlandkreis habe es einen Vorfall mit einer abprallenden Kugel gegeben, zudem seien die vorgegebenen Maße bei Schützenfesten mehrfach überschritten worden.
Wolfgang Klauke mahnt, dass die Nichteinhaltung der 2013 vom Bundes-Innenministerium festgelegten Werte fatale Folgen für die Tradition des Vogelschießens insgesamt haben könnte: „Die Maße der Ziele sind nach wie vor ein heißes Thema und noch längst nicht vom Tisch.“ Klaukes Rundschreiben, an das alle Maße noch einmal angehängt sind, endet mit der Bitte an die sieben Kreisschießmeister, sich mit ihren angeschlossenen Schützenvereinen und Bruderschaften zusammenzusetzen und allen klar zu machen, dass die Vogelziele wie derzeit vorgegeben zu bauen sind und die Höchstmaße auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Es liege letztlich an den Schützen selbst, was mit den Vögeln passiere, wenn man sich über die Vorgaben hinwegsetze. Auch auf Anfrage der WP machte Klauke deutlich, dass die Sicherheit vorgehen müsse. Dafür könnten Schießmeister und Vogelbauer nur gemeinsam sorgen.
Dass hölzerne Schützenvögel ins Visier genommen werden, ist normal. Dass sie wegen ihrer Dicke ins Fadenkreuz der Politik gerieten, sorgte vor vier Jahren für großen Ärger, der heimische Schützen sogar bis ins Kanzleramt vordringen ließ: Von 200 auf 80 Millimeter im Durchmesser sollte der Brustumfang schrumpfen, ein stolzer Aar würde damit zum Wellensittich, wie es der damalige Bundesoberst Karl Jansen aus Bösperde mehrfach formulierte.
Kleiner Vogel, kurzes Fest
Vor allem aber trieb die Sauerländer Schützen die Tatsache an, dass ein allzu schlanker Vogel nach kürzester Zeit von der Stange fallen könnte. Das Ausschießen des neuen Königs als „die“ Attraktion jedes Festes würde damit zum denkbar kurzen Vergnügen, möglicherweise auch mit wirtschaftlichen Auswirkungen. Denn wo Gäste nach einer raschen Entscheidung früher gehen, sind die Umsatzziele vieler Vereine für ihre Schützenfeste gefährdet.
Nachdem die Schützen im Frühjahr 2013 heftig interveniert und Angela Merkel einen hölzernen Vogel ins Kanzleramt gebracht hatten, beließ man es beim bis dahin festgelegten Maximal-Durchmesser von 150 Millimetern. Der Vogel muss zudem aus astreinem Weichholz bestehen und darf keinesfalls Metallteile enthalten, von denen Geschosse unkontrolliert abprallen und zu gefährlichen Querschlägern werden könnten.
Größen festgelegt
Die Materialdicken von Schützenvögeln sind in den Schießstands-Richtlinien der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung festgesetzt.
Demnach beträgt die maximale Dicke von Schützenvögel 150 Millimeter – laut Wolfgang Klauke ist das der Brustumfang, weil der Vogel an dieser Stelle an der Stange im Kugelfang befestigt wird.
Zum Holz heißt es, es müsse sich um astfreies Weichholz handeln. Laut Klauke darf zudem kein Metall verbaut sein.