Der Grundbetrag jeder einzelnen Förderung beträgt 600 Euro. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind kommen Aufstockungsbeträge von jeweils 300 Euro hinzu. Allerdings liegt der Höchstbetrag bei 1500 Euro. Die Förderung wird jeweils für sechs Jahre gewährt.
Der Grundbetrag jeder einzelnen Förderung beträgt 600 Euro. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind kommen Aufstockungsbeträge von jeweils 300 Euro hinzu. Allerdings liegt der Höchstbetrag bei 1500 Euro. Die Förderung wird jeweils für sechs Jahre gewährt.