Menden. . Mit einem Hinweis an die Stadt als Unterer Denkmalschutzbehörde und einer Kopie an die Oberbehörde in Münster wollen die Architekten des neuen Rathauses in Kürze ein Denkmalschutzverfahren für das von ihnen erdachte Ensemble in Gang setzen. Das erklärte gestern Heinz W. Behrendt aus Essen für die Architektengemeinschaft Behrendt und Chamier. Wie berichtet, hat sich der Stadtrat dagegen mehrheitlich für den Abriss des Bürgersaal-Gebäudes und den Neubau eines Bürgerhauses entschieden. Dies wollen die Architekten verhindern, weil sie es als Zerstörung ihres Gesamtwerkes betrachten.
Mit einem Hinweis an die Stadt als Unterer Denkmalschutzbehörde und einer Kopie an die Oberbehörde in Münster wollen die Architekten des neuen Rathauses in Kürze ein Denkmalschutzverfahren für das von ihnen erdachte Ensemble in Gang setzen. Das erklärte gestern Heinz W. Behrendt aus Essen für die Architektengemeinschaft Behrendt und Chamier. Wie berichtet, hat sich der Stadtrat dagegen mehrheitlich für den Abriss des Bürgersaal-Gebäudes und den Neubau eines Bürgerhauses entschieden. Dies wollen die Architekten verhindern, weil sie es als Zerstörung ihres Gesamtwerkes betrachten.
Heinz W. Behrendt bekräftigte im Gespräch mit dieser Zeitung, dass es den Verfassern weder um Gelder für Urheberrechte noch um Konfrontation durch ein Ultimatum gehe. Für den Erhalt ihres Werkes biete man der Stadt vielmehr weiterhin eine partnerschaftliche Kooperation an. Mit der Entkernung des Bürgersaalgebäudes hätten die Ursprungsverfasser einen Vorschlag zur Güte unterbreitet, der alle Nutzungsmöglichkeiten eröffne, ohne die äußere Gestalt des Rathaus-Ensembles zu zerstören. Zumal auch jeder Bürgerhaus-Neubau auf der Tiefgarage gründen müsse. So bleibe die Grundform festgelegt, wenn Kosten und Risiken im Rahmen bleiben sollen.
„Konkurrenz stellte nur Klötze vor“
Nachdem der Rat zuletzt aber auch einen Architektenwettbewerb zum Bürgerhaus auf den Weg brachte, dessen Grundbedingungen Abriss und Neubau sind, bleibt zum Erhalt wohl nur der Weg über den Denkmalschutz. Der indes verspricht aus Behrendts Sicht ungeachtet des noch jungen, 1982 eingeweihten Gebäudes durchaus Erfolg. Es gebe Denkmäler „aus musealem Respekt“, doch könne ein Gebäude auch für seine wegweisende städtebauliche Konzeption unter Schutz gestellt werden.
Das neue Rathaus sei ein solcher Entwurf gewesen: „Unsere Konkurrenz stellte damals vorwiegend große Klötze vor. Wir haben ein Ensemble aus verwinkelten Baukörpern verfasst, teils mit Brücken verbunden und mit vielen Sichtbezügen in die Altstadt.“ Solch ein Konzept finde man in Deutschland „nicht leicht noch einmal“, erklärte Behrendt. Und auch wenn er bei der Denkmalbehörde in Menden angesichts der Beschlusslage wenig Unterstützung erwarte, könnten danach die Obere Denkmalbehörde in Münster oder das Landesministerium anders entscheiden. Dabei würden auch Träger öffentlicher Belange wie die Landesinitiative Baukultur gehört. Behrendt: „Ich sehe jedenfalls Möglichkeiten, die Denkmalschützer zum Nachdenken zu bringen.“
Käme es zur Unterschutzstellung, liefe der anstehende Neubau-Wettbewerb am Ende ins Leere.