Menden. . Mendener prügelt seine 31-jährige Gattin vor den Augen des gemeinsamen Kindes. Gerichtsurteil: Bewährungsstrafe.

  • Mendener schlägt seine Ehefrau vor den Augen des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes
  • Zwei jugendliche Damen beobachten das Geschehen und greifen ein
  • Amtsrichter verurteilt den Vorbestraften zu einer Bewährungsstrafe

Vor den Augen des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes hatte ein 31-jähriger Mendener seine Ehefrau mehrfach geschlagen. Weil er schwer alkoholisiert war, erkannte das Amtsgericht verminderte Schuldfähigkeit an. Sein nach der Tat gutes Sozialverhalten gegenüber Frau und Kind ließ ihm trotz zahlreicher Vorstrafen die Chance auf Bewährung.

Außer der Bestätigung seiner Personalien und „Ich sage nichts“ gab der 31-jährige Angeklagte in der Beweisaufnahme nichts weiter zu Protokoll, verfolgte die komplette Verhandlung nahezu regungs- und ausdruckslos, sah seine Noch-Ehefrau – nach der Tat reichte sie die Scheidung ein – kein einziges Mal bei deren Aussage bewusst an.

Aus dem Taxi gestolpert

Die junge Mutter berichtete emotional immer noch sichtlich getroffen von dem Vorfall Anfang Mai diesen Jahres am Feiertag Christi Himmelfahrt. Ihr Mann war da den Vatertag feiern gewesen, und zwar mit reichlich Alkohol. Nach einer Zeugenaussage sei er bei Ankunft Zuhause in Menden schon mehr aus dem Taxi gestolpert als sicher ausgestiegen.

Drinnen kam es dann zum Streit mit der Ehefrau, der der Beschuldigte, von Eifersucht getrieben, Verhältnisse mit anderen Männern vorwarf, während der Zeit, die sie mit dem fünfjährigen Sohn den Feiertag über im Sauerlandpark Hemer verbracht hatte. Im Verlauf des Streites zerstörte der 31-Jährige dann das Handy seiner Frau.

Gut neun Jahre lebten die beiden in einer Beziehung, und immer wieder sei es zu solchen aggressiven Ausbrüchen gekommen, gab die junge Mutter zu Protokoll, immer in Verbindung mit Alkohol: „Unter Alkoholeinfluss war er wie ausgewechselt.“ In diesen Situationen habe die Frau dann ihren Sohn genommen und habe das Haus verlassen, etwa zu ihren nicht weit entfernt wohnenden Eltern.

Auch am Tattag im Mai habe sie das machen wollen. Dieses Mal sei ihr der Ehemann aber gefolgt, habe ihr den Sohn entrissen und mehrfach auf sie eingeschlagen. Auf der Straße wiederholte sich das Ganze. Schließlich konnte die junge Mutter aber fliehen und fand Schutz in einem Nachbarhaus.

Dort hatten Zeugen den Vorfall mitbekommen und schon die Polizei verständigt. Unter großen Schwierigkeiten konnten mehrere der schnell herbeigeeilten Beamten den aggressiven Mann dann fixieren.

Ein dickes Lob für ihren couragierten Einsatz sprach Amtsrichter André Wefers zwei Mädchen, 15 und 16 Jahre alt, aus, die als Zeugen zufällig am Ort vorbeikamen und beschwichtigend auf den Angeklagten eingewirkt hatten: „Respekt für diesen Mut.“ Auch sie hatten in der Hauptverhandlung die Vorwürfe der Anklage bestätigen können.

Prellungen und Schürfwunden

Die Geschädigte hatte sich durch den Angriff Prellungen und Schürfwunden zugezogen. „Körperlich ist kein Schaden zurückgeblieben, aber in mir drin“, berichtete sie. Mit dem Sohn, der nun bei ihr lebt, könne sie über das Geschehen sprechen, er habe es relativ gut überstanden und wünsche mittlerweile sogar wieder Kontakt zum Vater.

Dass dieser sich im Umgang mit seinem Kind – welches er regelmäßig an den Wochenenden sieht – mittlerweile Mühe gebe, für dieses sowie die Noch-Ehefrau pünktlich und an der Schmerzgrenze seiner eigenen finanziellen Möglichkeiten Unterhalt zahle, legte ihm das Gericht als größten Pluspunkt seiner Sozialprognose aus und damit als entscheidenden Faktor bei der Frage, ob in der Strafzumessung noch Bewährung vertretbar ist.

Ohne jede Reaktion

Letztlich bejahten das Staatsanwaltschaft wie auch Amtsrichter Wefers, der als Gesamtstrafe für drei Körperverletzungen und die Sachbeschädigung neun Monate aussprach. Jeweils in verminderter Schuldfähigkeit, weil der Blutalkoholwert des Angeklagten über zwei Promille betrug. „Das eigene Kind durch Mitansehen der Tat passiv zu schädigen wiegt schwer. Dafür haben Sie aber ein gutes Nach-Tat-Verhalten gezeigt“, richtete Wefers seine Worte in der Urteilsbegründung an den 31-Jährigen. Dieser zeigte aber auch da keinerlei sichtbare Reaktion.