Menden. . Eine seltene Krankheit könnte Angeklagten schuldunfähig machen.

  • Freundin wird zum Auslöser eines Streits, der vor Gericht endet
  • Angeklagter will beim mutmaßlichen Tatgeschehen blind gewesen sein
  • Arzt soll mit Bericht Klarheit bringen

Kurioser Fall für das Mendener Amtsgericht: Der 27-jährige Angeklagte soll einen Bekannten geohrfeigt und ihm das Handy gestohlen haben. Verhandelt wird zunächst nur Letzteres. Der Beschuldigte will zu dem Zeitpunkt aber blind und damit zu den Taten gar nicht in der Lage gewesen sein.

Grund für die verübergehende Blindheit soll eine seltene Krankheit sein, bei der immer wieder Blut ins Auge tritt und die – in Verbindung mit seiner Diabetes – dem 27-jährigen Mendener immer wieder große Teile der Sehkraft nimmt. Nach einer operativen Behandlung dauere es dann jeweils mehrere Tage, bis er das Augenlicht vollständig zurück erlangt, sagt er. Zum angeklagten Tatzeitpunkt im März diesen Jahres will er nur auf einem Auge wenige Prozente Sehkraft besessen haben, sei damit weder in der Lage gewesen, sich alleine überhaupt außerhalb der Wohnung zu bewegen, geschweige denn Auto zu fahren.

Freundin als Auslöser des Streits

Genau das wollen der Geschädigte, ein 38-jährigener Mendener, sowie ein weiterer Zeuge aber gesehen haben. Die Freundin des Beschuldigten, die ihn in den Blindheitsphasen auch als Begleiterin im Alltag unterstützt, bestätigte in der Hauptverhandlung hingegen dessen Version, nach der es das Zusammentreffen der beiden Männer, welches mit Ohrfeigen und einem geklauten Handy geendet haben soll, gar nicht gegeben habe. Ihr Partner sei da vielmehr in einer Dortmunder Klinik zur Behandlung gewesen. Nur ein Treffen, bei dem man sich lediglich verbal auseinandergesetzt habe, wenige Tage vorher bestätigte sie.

Diese Freundin spielt in dem Verfahren eine nicht unerhebliche Rolle, denn sie soll der Auslöser des Streits gewesen sein. Früher war sie mit dem mutmaßlich Geschädigten zusammen, ist nun die Lebensgefährtin des 27-jährigen Angeklagten. Dieser wirft dem Zeugen vor, die Ex zu verfolgen und zu stalken, während der 38-jährige dagegen angab, eine Affäre mit der 36-jährigen Frau gehabt zu haben, was sie nun in der Beweisaufnahme vehement bestritt.

Arztbericht wird angefordert

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mendener konkret vor, aus Eifersucht den vermeintlichen Liebhaber mehrfach geohrfeigt zu haben und ihm danach sein Handy aus der Hosentasche gestohlen zu haben. Angeklagt ist im Verfahren zunächst nur der Diebstahl, während die anderen Vorwürfe ruhen. Das Opfer soll sich gegen beide Taten nicht gewehrt haben können, erlitt just zu diesem Zeitpunkt nämlich einen der regelmäßig bei ihm auftretenden Parkinson-Anfälle, die seine Gliedmaßen unkontrolliert zittern lassen.

So standen sich in der Beweisaufnahme zwei völlig gegensätzliche, von außen betrachtet jeweils nicht völlig schlüssig klingende und detailliert beschriebene Versionen von Angeklagtem und Geschädigtem gegenüber. Beide Versionen wurden durch jeweils durch Zeugenaussagen gestützt.

Zur Klärung des Gesundheitszustandes des Beschuldigten hat das Gericht für einen Fortsetzungstermin nun den Arztbericht angefordert. Darin soll eine mögliche Blindheit zum Tatzeitpunkt noch einmal genau erläutert werden.