Frömern. . Im Januar hatte das Presbyterium eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Jetzt gab Arnsberg seinen Segen. Wir geben einen Gebühren-Überblick.
Die neue Friedhofssatzung der Evangelischen Gemeinde Frömern ist genehmigt worden. Das Presbyterium hatte sie im Januar beschlossen, jetzt hat die Bezirksregierung in Arnsberg ihre Zustimmung gegeben. Das gab der Kreis Unna am Freitag bekannt.
Demnach sieht die Gebühren-Ordnung so aus: Die Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten – Ruhezeit: 15 Jahre – kostet 50 Euro.
Erdbestattungen, Urnenbeisetzung
2135 Euro werden für eine Erdbestattung in Reihengemeinschaftsgräbern veranschlagt. Im Preis inbegriffen sind Grabpflege durch die Friedhofträgerin sowie Namensplatte. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. 1160 Euro verlangt die Kirchengemeinde für eine Urnenbeisetzung mit einer Ruhezeit von 20 Jahren.
Für Wahlgrabstätten fallen bei einer Erdbestattung (Nutzungsrecht: 30 Jahre) 1470 Euro an. Eine Urnenbeisetzung, deren Ruhe- wie Nutzungszeit zeit 20 Jahre betragen, kostet 870 Euro. Verlängerung kostet bei Erdbestattung 49 Euro, bei Urnenbestattung 43,50 Euro.
Grundgebühren und Zusatzkosten
Wahlgemeinschaftsgrabstätten sind wenig überraschend teurer. Es handelt sich durchweg um zweistellige Grabstätten, bei deren Lage Wahlfreiheit besteht. Im Preis inbegriffen sind Namens sowie Grabpflege durch die Kirchengemeinde. Eine Erdbestattung kostet 4600 Euro (Nutzungszeit: 30 Jahre), eine Urnenbeisetzung 2860 Euro (Ruhe- wie Nutzungszeit: 20 Jahre). Die Verlängerungsgebühr für Erdbestattungen beträgt pro Jahr und Grabstätte 136 Euro. Bei einer Urnenbeisetzung werden pro Jahr und Grabstätte 117 Euro berechnet.
Bei einer Bestattung fallen zunächst Grundgebühren an. Sie liegen bei einer Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bei 243 Euro. Bei Verstorbenen, die älter sind, steigen die Kosten auf 470 Euro. Für eine Urnenbeisetzung werden 290 Euro berechnet. Für Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen laufen Extrakosten auf.
Zudem erhebt die Gemeinde Frömern Zusatzgebühren. Die Benutzung des Trauerraums kostet 145 Euro, der Leichenkammer 95 Euro, die Ausschmückung der Leichenkammer 26 Euro sowie die Ausschmückung des Grabes 30 Euro.
Friedhofssatzung kostet fünf Euro
Obendrein ist die Zustimmung zur Errichtung von Grabmälern kostenpflichtig. Ein stehendes Grabmal kostet 43 Euro für 20 Jahre, 47 Euro für 30 Jahre. Bei einem liegenden Grabmal fallen 33 Euro (20 Jahre) oder 36 Euro (30 Jahre) an.
Für die Friedhofssatzung wird eine Schutzgebühr von fünf Euro erhoben.