Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich auf diesem Weg gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren.
Ungerechtigkeiten können durch das NRW-Parlament in Ordnung gebracht werden. Behörden müssen dem Petitionsausschuss Auskunft erteilen, der Eingaben auch online annimmt: www.landtag.nrw.de