Menden. . Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter in der Mendener Pfingstkirmes-Affäre. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht sogar eine Haftstrafe.

Die ehemalige Mendener Kirmeschefin muss im Fall einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen des Verdachts der Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit im Amt dauern unterdessen an.

Die Ermittler untersuchen aktuell, ob die mittlerweile zwangsversetzte ehemalige Marktmeisterin tatsächlich privat Geschäfte mit Schaustellern gemacht hat. Die Beschuldigte hatte zugegeben, dass sie einzelnen Schaustellern Putzmittel verkauft hat. Es ist offen, ob die Verkäufe im Zusammenhang mit der Platzvergabe stehen. Die Frau bestreitet jegliche Vorteilsnahme.

Die Ex-Kirmeschefin ist in dem Verfahren bislang die einzige Beschuldigte. Es werde derzeit nicht gegen Vorgesetzte ermittelt, sagt Wolff auf Nachfrage. Die mutmaßliche Täterin hatte davon gesprochen, dass ihre Vorgesetzten schon längst über ihre Tätigkeiten informiert gewesen seien. Auch Schausteller wollen die Stadtverwaltung über die Geschäfte informiert haben.

Die Mitwisserschaft alleine sei für die Kollegen im Rathaus auch nicht strafbar, erklärt Wolff. Er betont: „Es ist keine Verpflichtung für einen Bürgermeister, Strafanzeige zu erstatten.“ Die Stadt Menden hatte aber genau das getan.