Menden. Die Bundesregierung will zehn Prozent der öffentlichen Wälder dem Wildwuchs überlassen. Möglich ist dies nur auf Kosten der Waldbesitzer.
Deutschland soll wilder werden – nicht die Menschen, sondern die Waldflächen. Das Bundesumweltministerium und Umweltverbände arbeiten daran, dass bis zum Jahr 2020 ein Gesetz vorschreibt, dass zehn Prozent der deutschen Wälder und somit auch zehn Prozent der Mendener Waldflächen stillgelegt und völlig sich selbst überlassen werden.
Abgesägt und liegen gelassen
Menden hat eine Waldfläche von insgesamt 3176 Hektar, 620 Hektar davon entfallen auf den Stadtwald. In letzterem enthalten ist auch das Naturschutzgebiet Rodenberg, von dessen 55 Hektar Fläche das acht Hektar große Kerngebiet komplett stillgelegt ist. „Da wird nur aus Gründen der Verkehrssicherung eingegriffen“, erklärt Stadtförster Dirk Basse und führt aus: „Wenn dort ein Baum gefällt werden muss, dann wird er nur abgesägt und liegen gelassen.“
Menschen haben aber auch dorthin Zutritt, dürfen Spazierengehen. Pläne in Richtung einer kompletten Abschottung hält der Stadtförster für unzeitgemäß: „Totalschutz kann nicht mehr das Ziel sein, man muss die Menschen in sowas mit einbinden.“
Schwarzstorch-Rückkehr erwünscht
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Es gibt sogar ein 25 Hektar großes Wildnisgebiet in Menden, das den Standards des Bundesumweltministeriums absolut entsprechen müsste: In der Waldemei wurde eine Fläche dieser Größe vor vier Jahren sich selbst überlassen.
„Die ältesten Bäume dort sind mehr als 300 Jahre alt“, berichtet Basse enthusiastisch. Verschiedene Spechtarten hätten sich dort niedergelassen, auch Uhus gehörten zur Bevölkerung dieser Wildnis-Enklave. „Es wäre schon etwas ganz besonderes, wenn sich auch Schwarzstörche dort niederlassen würden“, sagt der Stadtförster.
Ein Aspekt ist ihm aber besonders wichtig bei diesem wilden Teil Mendens: „Wir haben freiwillig auf die Nutzung dieser Fläche verzichtet und könnten das natürlich jederzeit rückgängig machen.“ Dieser Beschluss sei nicht durch ein Bundesgesetz durchgedrückt, sondern auf lokaler Ebene entschieden worden.
Darin sieht Basse auch das große Problem mit den Plänen der Bundesregierung: „Aus Sicht der Kommune halte ich diesen Vorschlag für in Ordnung. Aus Sicht der privaten Waldbesitzer ist das eine Art der Enteignung“, findet Basse.
Nicht neu, nur anders
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„Man müsste den Waldbesitzern eine entsprechende Entschädigung dafür bieten“, schlägt der Stadtförster als Lösung vor. Seine Idee sei gar nicht besonders kreativ: „Früher gab es schon so etwas, das nannte man ‘Vertragsnaturschutz’. Das ist also nicht neu, sondern nur unter einem anderen Namen.“
Würde die Bundesregierung das geplante Gesetz nach europäischen Standards definieren, dann bedeutet das in den Kernzonen, dass dort weder gejagt, gewandert noch spazieren gegangen werden dürfte.
Eine solche Entscheidung sei zwar sinnvoll, was die Artenvielfalt in den Waldgebieten beträfe, ein anderes ökologisches Argument sei allerdings kaum haltbar. Der Stadtförster erklärt: „Es ist bewiesen, dass wirtschaftlich genutzter Wald mehr Kohlendioxid bindet als Wildwald.“