Menden. . Was passiert, wenn jemand bei einer Abstimmung nicht die Hand hebt? Eugen Heinrich (USF) in Menden testet das aus. Warum das legal ist, steht hier.
Kann ein Ratsherr zum Abstimmen verpflichtet werden? In Sitzungen des Stadtrates fiel Eugen Heinrich (USF) wiederholt dadurch auf, dass er bei Beschlüssen über Anträge seinen Arm unten lässt. Während auf der Tribüne schon gerätselt wird, ob diese Abstimmungen überhaupt gültig sind, hat der Einzelratsherr das Recht auf seiner Seite. Moralisch gibt’s Zweifel.
Verhalten seit 40 Jahren
„Das macht der schon seit 40 Jahren so“, sagt Eugen Heinrich auf Nachfrage aus der Redaktion zu seinem Stimmverhalten. Der 67-jährige Rentner erklärt sein Nicht-Abstimmen sozusagen mit Effizienz. „Wenn’s sich nicht lohnt, dann mache ich das auch nicht.“
Was Eugen Heinrich da macht, ist zumindest rechtlich absolut in Ordnung: „Dieses Verhalten wird als Zustimmung zu einem Antrag gewertet“, erklärt Stadtsprecher Manfred Bardtke auf Nachfrage. Die Stadtverwaltung und auch der Stadtrat seien somit zumindest rechtlich auf der sicheren Seite. Niemand müsse befürchten, dass ein Beschluss für ungültig erklärt werde, weil das Abstimmungsverhalten des ehemaligen Friseurs nicht eindeutig genug gewesen sei, versichert Bardtke. „Wenn er sich nicht meldet, wirkt das gegen ihn.“ Man wolle aber auch niemanden ins offene Messer laufen lassen. Bardtke: „Wenn es knapp ist, fragen wir noch einmal nach.“
Ist denn ein gewählter Volksvertreter nicht zum Abstimmen verpflichtet? Ganz klare Antwort: Nein. Theoretisch hätte der Stadtrat aber die Möglichkeit, Heinrichs Verhalten zu rügen, wenn es dem Ansehen des ganzen Stadtrates schadet. Fest steht auch: Wenn noch mehr Ratsmitglieder sich bei Abstimmungen so verhalten würden, hätte die Sitzungsleitung ein organisatorisches Problem.
Als Positivbeispiel in Sachen Abstimmungstransparenz gilt übrigens Neu-Bürgermeister Martin Wächter. Der Christdemokrat zeigt bei jeder Abstimmung mit weit ausgestrecktem Arm an, wie er sich inhaltlich positioniert. So wird Beobachtern nebenher klar, dass auch der Bürgermeister eine – unter Umständen sogar entscheidende – Stimme hat. Dass jeder Besucher ganz genau sehen kann, wie im Ratssaal gestimmt wird, ist übrigens genauso gewollt und Teil der Demokratie. Wer sich bei einer Abstimmung beliebt macht, kann Punkte für die nächste Wahl sammeln. Wer es sich mit seinen Wählern verscherzt, muss mit Stimmverlusten rechnen.
Was für den Stadtrat gilt, ist in den Fachausschüssen anders. Hier hebt Eugen Heinrich zwar auch nicht die Hand. Aber dort darf er als Einzelratsherr ohne Fraktionsstatus auch gar nicht abstimmen. Er darf in den Sitzungen nur zuhören und hat Rederecht. Das Abstimmen muss er dann aber dann Politikern anderer Parteien überlassen.